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Höhensicherungsgeräte (HSG) prüfen: Intervalle, Ablauf und Austauschkriterien

Höhensicherungsgeräte (HSG) gehören zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und müssen regelmäßig geprüft werden. Anders als ortsfeste Anschlagpunkte erfordert die Prüfung von HSG häufig den Hersteller-Kundendienst — die Mechanik ist komplex und gerätespezifisch. Diese Seite erklärt Intervalle, Ablauf und Austauschkriterien.

Was sind Höhensicherungsgeräte? (PSA gegen Absturz, Typ 6 nach DIN EN 360)

Ein Höhensicherungsgerät ist ein selbstsperrendes Auffanggerät, das am Anschlagpunkt befestigt wird und eine einziehbare Verbindungsleine zur PSA des Nutzers bereithält. DIN EN 360 definiert zwei Untertypen:

  • Typ 1: Einziehbares Auffanggerät mit Bandseil oder Stahlseil (klassisches "Jojo" / Lifeline-Gerät) — montiert über dem Anwender an einem Anschlagpunkt
  • Typ 2: Einziehbares Auffanggerät mit Führung — gleitet an einer Führungsschiene (Typ-D-System) oder einem Seilsystem entlang

HSG ermöglichen freie Bewegung im Arbeitsbereich: Die Leine zieht sich beim normalen Gehen automatisch ein. Bei einer plötzlichen Beschleunigung (Sturz) sperrt der Mechanismus innerhalb weniger Zentimeter und hält den Sturz auf.

Abgrenzung zum Anschlagpunkt: Das HSG ist Teil der PSA (mobil, gehört dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber). Der Anschlagpunkt, an dem das HSG eingehängt wird, ist Teil der ortsfesten Gebäudeinfrastruktur (gehört dem Gebäudebetreiber). Beide unterliegen eigenen Prüfpflichten.

Prüfintervalle (mindestens jährlich, nach Sturz sofort)

Die Prüfpflicht für HSG ergibt sich aus der DGUV Regel 112-198 (ehemals BGR 198) und den Herstellervorgaben:

PrüfanlassIntervallPrüfer
BenutzerkontrolleVor jedem EinsatzAnwender
Wiederkehrende PrüfungMindestens jährlichSachkundiger / Hersteller-Service
Nach Sturz / FangstoßSofort (vor Wiederverwendung)Sachkundiger / Hersteller-Service
Nach Beschädigung / VerdachtSofort (vor Wiederverwendung)Sachkundiger / Hersteller-Service

Wer darf prüfen? (Sachkundiger nach DGUV Grundsatz 312-906 / Herstellerfreigabe)

Die Prüfung von HSG erfordert gerätespezifisches Fachwissen. In der Praxis gibt es zwei Wege:

  • Hersteller-Kundendienst: Die meisten HSG-Hersteller bieten eigene Prüfservices an. Diese Prüfung ist gerätespezifisch und der Prüfer hat Zugang zu Ersatzteilen, Prüfwerkzeug und aktuellen Herstellervorgaben. Empfohlen für komplexe Mechaniken.
  • Sachkundiger nach DGUV Grundsatz 312-906 (vormals BGG 906): Ein Sachkundiger für PSA gegen Absturz, der vom Hersteller für das jeweilige Gerät autorisiert ist, darf ebenfalls prüfen. Die Autorisierung ist herstellerspezifisch — nicht jeder PSA- Sachkundige ist für jedes HSG-Modell qualifiziert.

Hinweis: Für ortsfeste Anschlagpunkte (Dachhaken, Seilsysteme) gilt eine andere Qualifikationsanforderung — dort reicht eine befähigte Person nach TRBS 1203. Mehr zur Qualifikation der befähigten Person.

Prüfumfang: Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Auszugskraft, Rückholkraft

Eine normgerechte HSG-Prüfung umfasst mindestens:

  1. Sichtprüfung Gehäuse: Risse, Verformungen, Beschädigungen am Gehäuse, Korrosion an Metallteilen
  2. Sichtprüfung Leine/Seil: Zustand der Bandleine oder des Stahlseils (Abrieb, Knicke, Korrosion, Schmelzspuren)
  3. Sichtprüfung Karabiner: Öffnungs- und Schließmechanismus, Verriegelung, Verschleiß der Schnapper
  4. Funktionsprüfung Sperrmechanik: Sperrt das HSG bei plötzlichem Zug zuverlässig? (Schnellzug-Test)
  5. Auszugskraft-Messung: Mit Prüfgerät — die Leine muss sich bei normaler Bewegungsgeschwindigkeit herausziehen lassen, bei hoher Geschwindigkeit sperren
  6. Rückholkraft-Messung: Die Rückholmechanik muss die Leine sauber einziehen ohne Ruckeln oder Blockieren
  7. Prüfplakette: Datum der Prüfung und Datum der nächsten Prüfung aufbringen oder erneuern

Protokollvorlage und Prüfplakette

Das Prüfprotokoll eines HSG muss mindestens enthalten:

  • Hersteller, Typ und Seriennummer des HSG
  • Datum der Prüfung und Art der Prüfung
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person (Hersteller- Service oder autorisierter Sachkundiger)
  • Prüfergebnis und festgestellte Mängel
  • Datum der nächsten Prüfung
  • Unterschrift der prüfenden Person

Zusätzlich wird am HSG selbst eine Prüfplakette angebracht, die Prüfdatum und nächstes Prüfdatum sichtbar macht. Diese ermöglicht dem Anwender die Sichtprüfung vor dem Einsatz.

→ Mehr zu Prüfprotokollen: Pflichtinhalte und Vorlagen

Wann muss ein HSG ausgetauscht werden?

Ein Höhensicherungsgerät muss außer Betrieb genommen werden, wenn:

  • Die maximale Nutzungsdauer abgelaufen ist (Herstellerangabe, meist 10 Jahre ab Herstellungsdatum — nicht ab erstem Einsatz)
  • Ein Sturz stattgefunden hat oder der Fangstoß ausgelöst wurde
  • Die Prüfung Mängel an der Sperrmechanik oder der Leine festgestellt hat
  • Die Leine sichtbare Beschädigungenaufweist: Schmelzspuren, starke Abriebstellen, Knicke
  • Das Gerät unbekannter Herkunft ist oder keine nachvollziehbare Prüfhistorie hat

Wichtig: Ein HSG nach einem Sturz darf ohne vorherige Prüfung nicht erneut eingesetzt werden — auch wenn es äußerlich unbeschädigt aussieht. Innere Schäden an der Sperrmechanik sind von außen nicht erkennbar.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ein Höhensicherungsgerät geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen oder den Hersteller-Kundendienst. Nach einem Sturz oder einer Belastung muss das HSG sofort außer Betrieb genommen und geprüft werden, bevor es wieder eingesetzt werden darf. Vor jedem Einsatz ist außerdem eine Sichtprüfung durch den Benutzer erforderlich.

Was ist ein Höhensicherungsgerät (HSG)?

Ein Höhensicherungsgerät (HSG) ist ein selbstsperrendes Auffanggerät nach DIN EN 360, das an einem Anschlagpunkt befestigt wird und beim freien Fall automatisch sperrt. Es ermöglicht freie Bewegung, verhindert aber einen unkontrollierten Absturz. Typische Ausführungen: einziehbares Lifeline-Gerät (Bandseil oder Stahlseil), fest montierte Auffanggeräte an Führungsschienen.

Wer darf Höhensicherungsgeräte prüfen?

Die Prüfung darf nur durch eine sachkundige Person erfolgen — in der Regel bedeutet das eine Prüfung durch den Hersteller oder einen vom Hersteller autorisierten Kundendienst. Viele HSG-Hersteller bieten eigene Prüfservices an, da die Prüfung gerätespezifisches Spezialwissen und Werkzeug erfordert (z. B. Auszugskraft-Messgeräte).

Wann muss ein HSG ausgetauscht werden?

Ein HSG muss ausgetauscht werden nach: Ablauf der Herstellergarantie (meist 10 Jahre ab Herstellung), nach einem Sturz oder ausgelöstem Fangstoß, bei sichtbaren Beschädigungen (Risse, Verformungen, Korrosion), wenn die Sperrmechanik nicht mehr einwandfrei funktioniert oder wenn die Prüffrist um mehr als 3 Monate überschritten wurde. Im Zweifelsfall gilt: Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit.

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