Prüfprotokoll für Anschlagpunkte erstellen: Pflichtinhalte & Vorlage
Ein Prüfprotokoll für Anschlagpunkte ist kein optionaler Papierkram — es ist der Nachweis, dass die Betreiberpflicht nach BetrSichV erfüllt wurde. Wer im Schadensfall kein lückenloses Protokoll vorlegen kann, haftet. Diese Seite erklärt die 12 Pflichtinhalte nach DGUV 201-056 und zeigt, wie ein normgerechtes Protokoll aussieht.
Was gehört in ein Prüfprotokoll? (12 Pflichtinhalte nach DGUV 201-056)
Die DGUV Information 201-056 legt fest, welche Angaben ein Prüfprotokoll mindestens enthalten muss. Das Format ist nicht vorgeschrieben — die Inhalte sind es.
| # | Pflichtinhalt | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Datum der Prüfung | Exaktes Datum, nicht nur Monat/Jahr |
| 2 | Art der Prüfung | Erstprüfung / wiederkehrende Prüfung / außerordentliche Prüfung |
| 3 | Name der prüfenden Person | Vollständiger Name, kein Kürzel |
| 4 | Qualifikation der prüfenden Person | Befähigte Person nach TRBS 1203, ggf. Schulungsnachweis |
| 5 | Unterschrift der prüfenden Person | Handschriftlich oder qualifizierte elektronische Signatur |
| 6 | Eindeutige Identifikation des Anschlagpunkts | Typ nach EN 795 (A–E), Hersteller, Modell, Seriennummer |
| 7 | Einbauort | Gebäudeadresse, Dachfläche, ggf. GPS-Koordinaten oder Lageplan |
| 8 | Prüfumfang | Sichtprüfung, Funktionsprüfung, ggf. Belastungsprüfung bei Typ C |
| 9 | Prüfergebnis | Mängelfrei / mit Mängeln (Beschreibung) / gesperrt |
| 10 | Beschreibung festgestellter Mängel | Mit Foto-Referenz empfohlen; Einstufung: sicherheitsrelevant / nicht sicherheitsrelevant |
| 11 | Datum der nächsten Prüfung | In der Regel: Prüfdatum + 12 Monate |
| 12 | Ort und Datum der Protokollerstellung | Muss nicht identisch mit Prüfdatum sein |
Mustervorlage mit ausgefülltem Beispiel
Ein normgerechtes Prüfprotokoll für einen Einzelanschlagpunkt (Typ A, DIN EN 795) sieht in der Praxis so aus:
Eine vollständige PDF-Vorlage zum Herunterladen und Ausfüllen finden Sie auf unserer Vorlagen-Seite. Die Vorlage enthält alle 12 Pflichtfelder und ist normgerecht nach DGUV 201-056.
Aufbewahrungsfristen und Archivierung
Prüfprotokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden — das schreibt §14 BetrSichV vor. In der Praxis ist das zu kurz gedacht:
- Rechtlich minimum: Bis zur nächsten Prüfung (also ca. 12 Monate)
- Empfehlung in der Praxis: 10 Jahre — zivilrechtliche Schadensersatzansprüche verjähren nach §195/199 BGB in 3–10 Jahren
- Best Practice: Vollständiges Archiv über die gesamte Betriebsdauer des Anschlagpunkts, inkl. des Montageprotokolls aus der Erstmontage
Praxistipp: Papierprotokolle sind fehleranfällig bei der Archivierung — vergilben, werden unleserlich, gehen verloren. Wer seine Prüfprotokolle digital führt, hat im Schadensfall sofortigen Zugriff auf den kompletten Prüfverlauf.
Papier vs. digital — Vor- und Nachteile
Beide Varianten sind zulässig. Die Entscheidung hängt vom Umfang der zu verwaltenden Anschlagpunkte ab:
| Kriterium | Papier | Digital |
|---|---|---|
| Erstellung | Handschriftlich auf dem Dach | Geführtes Formular, Pflichtfelder nicht auslassbar |
| Archivierung | Manuell, fehleranfällig, Platzbedarf | Automatisch, lückenlos, durchsuchbar |
| Fristenverwaltung | Manuell (Kalender, Excel) | Automatische Erinnerung vor Ablauf |
| Weitergabe an Auftraggeber | Kopie/Scan nötig | PDF-Export per Klick |
| Kosten | Niedrig (Papier, Drucker) | Monatliche SaaS-Gebühr |
Ausführlicher Vergleich: Digitale vs. Papier-Dokumentation — Vor- und Nachteile
Prüfprotokoll-Generator (Beta)
SafePoint795 bietet einen geführten digitalen Generator für normgerechte Prüfprotokolle — direkt auf dem Dach per Smartphone, ohne Papier. Alle 12 Pflichtfelder sind vorausgefüllt oder werden interaktiv abgefragt. Das fertige Protokoll steht als PDF und im lückenlos geführten Archiv bereit.
Der Generator befindet sich derzeit in der geschlossenen Beta.
Bis zur Beta stehen auf der Vorlagen-Seite kostenlose PDF-Vorlagen zum Download bereit.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Prüfprotokoll und Montageprotokoll?
Das Montageprotokoll dokumentiert die Erstmontage eines Anschlagpunkts: Hersteller, Typ, Einbauort, verwendete Befestigungsmittel, Tragfähigkeit des Untergrunds und die abschließende Erstprüfung. Das Prüfprotokoll dokumentiert jede wiederkehrende Prüfung (mindestens jährlich) durch eine befähigte Person. Beide Dokumente gehören zur vollständigen Dokumentationsakte eines Anschlagpunkts.
Was ist der Unterschied zwischen Prüfprotokoll Anschlagmittel und Prüfprotokoll Anschlagpunkt?
Anschlagmittel (Seile, Ketten, Haken) sind die mobilen Verbindungselemente der PSA — sie werden nach BGG 906 / DGUV 100-500 geprüft. Anschlagpunkte (Dachhaken, Seilsysteme nach DIN EN 795) sind die ortsfesten Einrichtungen am Gebäude — sie werden nach BetrSichV und DGUV 201-056 geprüft. Beide brauchen eigene Prüfprotokolle, die Formulare unterscheiden sich.
Kann ich das Prüfprotokoll selbst erstellen?
Ja, das Format ist nicht normiert — es muss jedoch alle Pflichtinhalte nach DGUV 201-056 enthalten. Kostenlose Vorlagen sind über die BG Bau erhältlich. Alternativ bieten Softwarelösungen wie SafePoint795 (derzeit in der Beta) einen geführten digitalen Generator, der automatisch alle Pflichtfelder abfragt und das Protokoll lückenlos archiviert.
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?
Mindestens bis zur nächsten Prüfung. Empfohlen werden 10 Jahre, da im Schadensfall auch ältere Prüfnachweise entscheidend sein können (zivilrechtliche Verjährungsfristen). In der Praxis sollte das komplette Prüfarchiv eines Anschlagpunkts über seine gesamte Betriebsdauer erhalten bleiben.
Muss das Prüfprotokoll unterschrieben werden?
Ja. Die Unterschrift der prüfenden befähigten Person ist ein Pflichtinhalt des Protokolls. Bei digitalen Protokollen genügt in der Praxis eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine eindeutige Benutzeranmeldung mit Protokollierung — die Anforderungen variieren je nach Branche und Auftraggeber.