Prüffristen für Anschlageinrichtungen
Die Einhaltung von Prüffristen ist gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für die Sicherheit. Dieser Leitfaden gibt einen vollständigen Überblick über alle Prüfarten, Fristen und die professionelle Verwaltung von Prüfterminen.
Überblick Prüffristen
| Prüfart | Zeitpunkt / Frist | Durchgeführt von | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Prüfung vor Inbetriebnahme | Vor erstmaliger Benutzung | Befähigte Person | § 14 Abs. 1 BetrSichV |
| Sichtprüfung | Vor jeder Benutzung | Geschulter Anwender | DGUV Regel 112-198 |
| Wiederkehrende Prüfung | Mindestens jährlich (12 Monate) | Befähigte Person | § 14 Abs. 3 BetrSichV |
| Außerordentliche Prüfung | Nach besonderen Ereignissen | Befähigte / Sachkundige Person | § 14 Abs. 4 BetrSichV |
| Außerordentliche Prüfung | Nach Instandsetzung | Befähigte Person | § 14 Abs. 5 BetrSichV |
Wichtig: Maximalfrist 12 Monate
Die wiederkehrende Prüfung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Eine Verlängerung über 12 Monate ist nicht zulässig. Bei besonderen Bedingungen kann die Frist verkürzt werden.
Wiederkehrende Prüfung (jährlich)
Rechtliche Grundlagen
- § 14 Abs. 3 BetrSichV: Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln
- TRBS 2121 Teil 1: Gefährdung durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung
- DGUV Vorschrift 1 § 29: Prüfung von Arbeitsmitteln
- DGUV Information 201-056: Planungsgrundlage Anschlageinrichtungen
Prüffrist: 12 Monate
Die Standardfrist für wiederkehrende Prüfungen beträgt 12 Monate:
- Berechnung ab Datum der letzten Prüfung (oder Inbetriebnahme)
- Beispiel: Letzte Prüfung am 15.03.2024 → Nächste Prüfung bis 15.03.2025
- Empfohlen: Prüfung 2-4 Wochen vor Fristablauf planen (Pufferzeit)
- Bei Überschreitung: Nutzung nicht mehr zulässig
Verkürzung der Prüffrist
In folgenden Fällen sollte die Prüffrist verkürzt werden:
Hohe Beanspruchung
- Tägliche Nutzung durch mehrere Personen
- Industrielle Nutzung mit hoher Frequenz
- Empfohlene Frist: 6 Monate
Aggressive Umgebung
- Salzwasser, chemische Dämpfe
- Extreme Temperaturen
- Starke UV-Strahlung
- Empfohlene Frist: 6 Monate
Kritische Bereiche
- Große Absturzhöhen (>10m)
- Arbeiten über Verkehrswegen
- Öffentlich zugängliche Bereiche
- Empfohlene Frist: 6 Monate
Herstellervorgabe
- Spezielle Systeme mit kürzerer Prüffrist
- Herstellerangaben beachten
- Frist gemäß Montageanleitung
Verlängerung der Prüffrist - NICHT zulässig
Wichtig: Keine Fristverlängerung
Eine Verlängerung der 12-Monats-Frist ist nicht zulässig, auch nicht bei:
- Geringer Nutzungsfrequenz
- Überdachten oder geschützten Anlagen
- Anschlageinrichtungen in Innenbereichen
Die Maximalfrist von 12 Monaten gilt ausnahmslos für alle Anschlageinrichtungen.
Dokumentation der wiederkehrenden Prüfung
Jede wiederkehrende Prüfung muss dokumentiert werden:
- Prüfprotokoll mit allen Pflichtangaben (siehe Prüfprotokoll-Seite)
- Prüfplakette mit Datum der Prüfung und nächstem Prüftermin
- Bei Mängeln: Detaillierte Mängeldokumentation und Maßnahmenplan
- Archivierung bis zur nächsten Prüfung (mind.)
Außerordentliche Prüfung
Anlässe für außerordentliche Prüfungen
Eine außerordentliche Prüfung ist unverzüglich durchzuführen bei:
| Anlass | Zeitpunkt | Prüfer |
|---|---|---|
| Sturz einer Person in das System | Sofort, vor Wiederinbetriebnahme | Sachkundige Person |
| Mechanische Beschädigung (Anprall, Verformung) | Sofort, vor Wiederinbetriebnahme | Befähigte Person |
| Umbau oder Änderung der Anlage | Nach Abschluss der Arbeiten | Befähigte Person |
| Naturereignisse (Sturm, Blitzschlag, Erdbeben) | Nach dem Ereignis | Befähigte / Sachkundige Person |
| Instandsetzung (Austausch von Komponenten) | Nach Abschluss der Instandsetzung | Befähigte Person |
| Zweifel an der Betriebssicherheit | Unverzüglich | Befähigte / Sachkundige Person |
| Längere Nichtbenutzung (>2 Jahre) | Vor Wiederinbetriebnahme | Befähigte Person |
Besonderheit: Prüfung nach Sturz
Sofortige Stilllegung nach Sturz
Nach einem Sturz in das System muss die Anschlageinrichtung sofort außer Betrieb genommen werden:
- Kennzeichnung "Gesperrt - nicht benutzen"
- Absperrung des Bereichs
- Meldung an Vorgesetzten und Betreiber
- Beauftragung einer sachkundigen Person zur Prüfung
- Erst nach positiver Prüfung wieder in Betrieb nehmen
Prüfumfang bei außerordentlicher Prüfung
Der Prüfumfang richtet sich nach dem Anlass:
- Nach Sturz: Vollständige Prüfung aller Komponenten, ggf. Belastungstest
- Nach Beschädigung: Prüfung der betroffenen Bereiche und Verbindungen
- Nach Umbau: Prüfung der geänderten Bereiche und Schnittstellen
- Nach Instandsetzung: Prüfung der instandgesetzten Komponenten
Dokumentation
Die außerordentliche Prüfung ist genau zu dokumentieren:
- Anlass der Prüfung (Beschreibung des Ereignisses)
- Datum und Uhrzeit des Ereignisses
- Durchgeführte Prüfungen und Messungen
- Festgestellte Schäden oder Mängel
- Durchgeführte Instandsetzungen
- Freigabe zur Wiederinbetriebnahme (oder Stilllegung)
- Name und Qualifikation der prüfenden Person
Sichtprüfung durch Anwender
Rechtliche Grundlage
Die Sichtprüfung vor jeder Benutzung ist vorgeschrieben in:
- DGUV Regel 112-198: Benutzung von PSAgA
- DGUV Information 201-056: Planungsgrundlage
- Betriebsanweisungen: Herstellervorgaben
Durchführung
Vor jeder Benutzung muss der Anwender eine Sichtprüfung durchführen:
Checkliste Sichtprüfung (ca. 2-5 Minuten)
- ✓ Anschlagpunkt vorhanden und zugänglich?
- ✓ Keine sichtbaren Beschädigungen (Risse, Verformungen, Korrosion)?
- ✓ Befestigung fest und sicher?
- ✓ Kennzeichnung und Typschild lesbar?
- ✓ Prüfplakette vorhanden und gültig?
- ✓ Bei Typ C/D: Seil/Schiene ohne Litzenbrüche/Beschädigungen?
- ✓ Bei Typ C/D: Läufer funktioniert einwandfrei?
- ✓ Keine Fremdkörper oder Verschmutzung?
Bei festgestellten Mängeln
Wenn bei der Sichtprüfung Mängel festgestellt werden:
- Nutzung einstellen: Anschlageinrichtung nicht benutzen
- Kennzeichnung: Mit "Gesperrt" markieren (wenn möglich)
- Meldung: Vorgesetzten und Betreiber informieren
- Dokumentation: Mangel schriftlich festhalten
- Alternative: Andere Absturzsicherung verwenden oder Arbeit einstellen
Unterweisung der Anwender
Alle Anwender müssen in der Sichtprüfung unterwiesen werden:
- Häufigkeit: Mindestens einmal jährlich
- Inhalt: Mängelerkennung, Prüfkriterien, Verhalten bei Mängeln
- Dokumentation: Unterweisungsnachweis mit Datum und Unterschrift
- Zusätzlich: Bei neuen Mitarbeitern vor erster Benutzung
Besondere Fälle und Sonderfristen
Temporäre Anschlageinrichtungen (Typ B)
Transportable Anschlageinrichtungen (Typ B) haben besondere Prüfanforderungen:
- Vor jedem Einsatz: Prüfung nach Transport und vor Aufbau
- Nach Aufbau: Prüfung der Installation und Standsicherheit
- Wiederkehrend: Zusätzlich jährliche Prüfung unabhängig von Einsätzen
- Nach Abbau: Prüfung vor Einlagerung
Anschlageinrichtungen in Vermietung
Bei vermieteten oder verliehenen Anschlageinrichtungen:
- Vor Vermietung: Prüfung durch Vermieter
- Nach Rückgabe: Prüfung vor erneuter Vermietung
- Dokumentation: Prüfnachweis an Mieter aushändigen
- Haftung: Vermieter bleibt prüfpflichtig
Anschlageinrichtungen im öffentlichen Bereich
Bei öffentlich zugänglichen Bereichen (z.B. Parkhaus, Veranstaltungshallen):
- Erhöhte Sorgfalt: Regelmäßige Sichtkontrollen empfohlen (monatlich)
- Vandalismus: Bei Beschädigung sofortige außerordentliche Prüfung
- Dokumentation: Lückenlose Nachweisführung besonders wichtig
- Versicherung: Ggf. Nachweis für Haftpflichtversicherung erforderlich
Stillgelegte Anschlageinrichtungen
Anschlageinrichtungen, die vorübergehend nicht genutzt werden:
- Bis 2 Jahre Stilllegung: Jährliche Prüfung weiterhin erforderlich
- Über 2 Jahre Stilllegung: Prüfung vor Wiederinbetriebnahme ausreichend
- Kennzeichnung: Als stillgelegt markieren
- Dokumentation: Stilllegungszeitpunkt dokumentieren
Praxisbeispiele: Prüffristen im Alltag
Diese Praxisbeispiele zeigen typische Situationen und den richtigen Umgang mit Prüffristen:
Beispiel 1: Dachdeckerbetrieb mit 25 Anschlagpunkten
Situation:
Ein Dachdeckerbetrieb hat auf seinem Betriebsgelände 25 Einzelanschlagpunkte (Typ A) auf verschiedenen Gebäuden installiert. Die Anschlagpunkte wurden zwischen Januar und März 2024 montiert. Wie organisiert der Betrieb die Prüfungen?
Lösung:
- Erstprüfung: Direkt nach Montage durch befähigte Person dokumentiert
- Prüfkalender: Alle Prüftermine zentral erfasst (Januar 2025 - März 2025)
- Vorlaufzeit: Prüfungen ab Dezember 2024 beginnen (4 Wochen Puffer)
- Durchführung: Eigene befähigte Person oder externer Prüfservice
- Dokumentation: Prüfprotokoll mit Fotos für jeden Anschlagpunkt
- Ergebnis: Alle Prüffristen eingehalten, keine Nutzungsunterbrechung
Beispiel 2: Industriehalle mit Typ C Seilsystem
Situation:
Eine Industriehalle hat ein 50m langes Typ C Seilsystem auf dem Dach. Das System wurde am 15.06.2023 installiert. Im Winter 2023/24 gab es mehrere Stürme. Welche Prüfungen sind erforderlich?
Lösung:
- Erstprüfung: 15.06.2023 nach Installation durch Montagefirma
- Wiederkehrende Prüfung: Fällig bis 15.06.2024 (12 Monate)
- Außerordentliche Prüfung: Nach jedem Sturm Sichtprüfung durch Betreiber
- Verkürzung: Bei extremen Witterungsbedingungen Prüfung alle 6 Monate empfohlen
- Besonderheit Typ C: Seilspannung und Durchhang bei jeder Prüfung messen
- Dokumentation: Messprotokoll mit Spannungswerten und Durchhang dokumentieren
Beispiel 3: Verpasste Prüffrist – Was tun?
Situation:
Ein Facility-Management-Unternehmen stellt bei einer internen Kontrolle fest, dass die Prüffrist für 12 Anschlagpunkte auf einem Bürogebäude vor 3 Monaten abgelaufen ist. Die Anschlagpunkte wurden in dieser Zeit nicht genutzt. Wie ist vorzugehen?
Sofortmaßnahmen:
- Sofortige Stilllegung: Anschlagpunkte mit "Gesperrt - Prüffrist überschritten" kennzeichnen
- Mitarbeiter informieren: Alle betroffenen Mitarbeiter über Sperrung informieren
- Alternative Sicherung: Temporäre Absturzsicherung organisieren (z.B. mobile Anschlageinrichtungen)
- Prüfung beauftragen: Unverzüglich befähigte Person für Prüfung beauftragen
- Dokumentation: Vorfall dokumentieren, Ursachenanalyse durchführen
- Prozessverbesserung: Erinnerungssystem einführen, Verantwortlichkeiten klären
Rechtliche Folgen:
- Glück gehabt: Keine Nutzung während Fristüberschreitung (geringeres Risiko)
- Dennoch: Verstoß gegen BetrSichV liegt vor
- Bei BG-Kontrolle: Mögliches Bußgeld trotz Nichtnutzung
- Wichtig: Schnelle Reaktion und Prozessverbesserung dokumentieren
Beispiel 4: Salzhaltige Atmosphäre – Verkürzte Prüffrist
Situation:
Ein Hafenbetrieb hat Anschlagpunkte auf Lagerhallen direkt am Meer installiert. Salzhaltige Luft führt zu beschleunigter Korrosion. Wie sollten die Prüffristen angepasst werden?
Lösung:
- Gefährdungsbeurteilung: Erhöhte Korrosionsgefahr durch Salzwasser identifiziert
- Verkürzte Prüffrist: Entscheidung für 6-Monats-Intervall (statt 12 Monate)
- Dokumentation: Begründung für verkürzte Prüffrist in Gefährdungsbeurteilung festhalten
- Verstärkter Korrosionsschutz: Verwendung von Edelstahl-Anschlagpunkten
- Zusätzliche Wartung: Quartalsmäßige Reinigung und Konservierung
Prüfumfang erweitert:
- Besonders gründliche Korrosionsprüfung (Rost, Lochfraß)
- Prüfung der Befestigungsmittel (Schrauben, Dübel)
- Zustand des Korrosionsschutzes bewerten
- Fotodokumentation des Zustands bei jeder Prüfung
Beispiel 5: Sturz ins System – Außerordentliche Prüfung
Situation:
Bei Wartungsarbeiten auf einem Flachdach stürzt ein Mitarbeiter. Das Auffangsystem (Typ C Seilsystem) fängt den Sturz auf. Der Mitarbeiter bleibt unverletzt. Wie ist vorzugehen?
Sofortmaßnahmen:
- Rettung: Mitarbeiter unverzüglich aus dem Auffanggurt befreien (Hängetrauma-Gefahr)
- Medizinische Versorgung: Auch bei Unverletztsein Durchgangsarzt aufsuchen (D-Arzt-Verfahren)
- Sofortige Stilllegung: Anschlageinrichtung komplett sperren, Bereich absperren
- Unfallmeldung: Unfall bei Berufsgenossenschaft melden
- PSA sperren: Auffanggurt, Bandfalldämpfer und Verbindungsmittel außer Betrieb nehmen
Außerordentliche Prüfung:
- Prüfer: Sachkundige Person beauftragen (nicht nur befähigte Person)
- Prüfumfang: Vollständige Prüfung aller Komponenten des Seilsystems
- Besonders prüfen: Verankerungspunkte, Seil (Litzenbrüche), Dämpfer, Verbindungen
- Dokumentation: Detailliertes Prüfprotokoll mit Sturzhergang, festgestellten Schäden
- Austausch: Sicherheitsrelevante Komponenten prophylaktisch austauschen
- Freigabe: Erst nach positiver Prüfung und Freigabeerklärung wieder in Betrieb nehmen
PSA-Prüfung:
- Auffanggurt: Herstellerprüfung oder Austausch (nach Sturz meist Austauschpflicht)
- Bandfalldämpfer: Immer austauschen nach Sturz (Einmalgebrauch)
- Verbindungsmittel: Prüfung auf Beschädigung, ggf. Austausch
Praxis-Tipp: Dokumentation der Entscheidungen
Dokumentieren Sie alle Entscheidungen zu Prüffristen und -intervallen schriftlich in der Gefährdungsbeurteilung. Dies schützt bei Kontrollen und zeigt, dass Sie systematisch und verantwortungsbewusst handeln. Verkürzte oder außerordentliche Prüfungen sollten immer mit Begründung festgehalten werden.
Verwaltung von Prüfterminen
Herausforderungen der manuellen Verwaltung
Die manuelle Verwaltung von Prüfterminen ist fehleranfällig:
- Übersicht über alle Anschlageinrichtungen und Fristen verloren
- Prüftermine werden vergessen oder zu spät bemerkt
- Aufwändige Suche nach letzten Prüfprotokollen
- Keine automatischen Erinnerungen
- Papierbasierte Systeme anfällig für Verlust
Best Practices für die Fristenverwaltung
Empfohlenes Vorgehen
- Zentrales Register: Alle Anschlageinrichtungen erfassen mit Standort, Typ, Kennzeichnung
- Prüfkalender: Nächste Prüftermine eintragen und regelmäßig prüfen
- Vorlaufzeit: Prüfungen 4 Wochen vor Fristablauf planen (Puffer)
- Verantwortlichkeiten: Klare Zuständigkeiten für Beauftragung und Überwachung
- Erinnerungssystem: Automatische Erinnerungen 8 und 4 Wochen vorher
- Eskalation: Bei 2 Wochen vor Ablauf: Eskalation an Vorgesetzten
Digitale Prüffristen-Verwaltung
Moderne Software-Lösungen automatisieren die Fristenverwaltung:
Vorteile digitaler Systeme
- Automatische Berechnung nächster Prüftermine
- E-Mail-Erinnerungen an Verantwortliche
- Zentrale Übersicht aller Fristen
- Filter nach Standort, Typ, Fälligkeit
- Revisionssichere Archivierung
- Auswertungen und Reports
SafePoint795 Features
- ✓ Automatische Prüffristen-Berechnung
- ✓ E-Mail-Benachrichtigungen (8, 4, 2 Wochen vorher)
- ✓ Dashboard mit allen fälligen Prüfungen
- ✓ QR-Code-basierte Identifikation
- ✓ Mobile App für Prüfungen vor Ort
- ✓ Export für Berufsgenossenschaft
Konsequenzen bei Fristüberschreitung
Rechtliche Folgen
Schwerwiegende Konsequenzen
Bei Überschreitung der Prüffrist drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen:
- Bußgelder: Bis zu 25.000 € bei Verstößen gegen BetrSichV
- Stilllegung: Berufsgenossenschaft kann Nutzung untersagen
- Versicherungsschutz: Erlischt bei Fristüberschreitung
- Haftung: Persönliche Haftung des Betreibers/Verantwortlichen
- Schadensfall: Strafrechtliche Verfolgung möglich (Fahrlässigkeit)
Betriebliche Konsequenzen
- Arbeitsunterbrechung: Arbeiten in der Höhe müssen eingestellt werden
- Verzögerungen: Projektverzug durch fehlende Absturzsicherung
- Kosten: Nachprüfung, ggf. Stillstandskosten
- Image: Reputationsschaden bei Kontrollen
Maßnahmen bei Fristüberschreitung
Wenn die Frist überschritten wurde:
- Sofortige Stilllegung: Nutzung einstellen und kennzeichnen
- Prüfung beauftragen: Unverzüglich befähigte Person beauftragen
- Dokumentation: Fristüberschreitung dokumentieren und Ursache analysieren
- Maßnahmen: Prozesse verbessern (Erinnerungssystem etc.)
- Information: Mitarbeiter über Stilllegung informieren
Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss eine Anschlageinrichtung geprüft werden?
Anschlageinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Zusätzlich ist vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durch den Anwender erforderlich. Nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Sturz) ist eine außerordentliche Prüfung notwendig.
Kann die jährliche Prüffrist verkürzt werden?
Ja, die Prüffrist kann bei besonderen Bedingungen verkürzt werden, z.B. bei hoher Nutzungsfrequenz, aggressiven Umgebungsbedingungen (Salzwasser, Chemikalien) oder nach der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Eine Verlängerung über 12 Monate ist nicht zulässig.
Was passiert, wenn die Prüffrist überschritten wird?
Bei Überschreitung der Prüffrist darf die Anschlageinrichtung nicht mehr benutzt werden. Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft können Bußgelder verhängt und die Nutzung untersagt werden.
Wann ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich?
Eine außerordentliche Prüfung ist erforderlich nach Stürzen in das System, mechanischen Beschädigungen, Umbauten oder sicherheitstechnischen Änderungen, Naturereignissen (Sturm, Blitzschlag) sowie bei Zweifeln an der Betriebssicherheit.
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