Prüfprotokoll für Anschlageinrichtungen
Die regelmäßige Prüfung und Dokumentation von Anschlageinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Erfahren Sie, welche Anforderungen gelten, was geprüft werden muss und wie Sie normgerechte Prüfprotokolle effizient erstellen.
Warum ist ein Prüfprotokoll Pflicht?
Die Dokumentation der wiederkehrenden Prüfung von Anschlageinrichtungen ist aus mehreren Gründen verpflichtend:
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14: Prüfung von Arbeitsmitteln
- DGUV Vorschrift 1 § 29: Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen
- DGUV Regel 112-198: Benutzung von PSAgA
- DGUV Information 201-056: Anschlageinrichtungen - Planungsgrundlage
- ASR A1.7: Türen und Tore - Prüfung und Dokumentation
Funktionen des Prüfprotokolls
- Nachweis der Verkehrssicherheit: Das Protokoll bestätigt, dass die Anschlageinrichtung sicher benutzt werden kann.
- Rechtssicherheit: Der Betreiber erfüllt seine Prüfpflichten und kann dies nachweisen.
- Haftungsschutz: Im Schadensfall dient das Protokoll als Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung.
- Zustandsüberwachung: Frühzeitige Erkennung von Schäden und Verschleiß verhindert Unfälle.
- Instandhaltungsplanung: Protokolle dokumentieren den Zustandsverlauf und helfen bei der Planung von Wartungsmaßnahmen.
Wichtig
Eine Anschlageinrichtung ohne gültiges Prüfprotokoll darf nicht benutzt werden. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht kann das Fehlen der Prüfdokumentation zu Bußgeldern und Betriebsstilllegungen führen.
Normative Anforderungen
Prüffristen nach BetrSichV
| Prüfart | Zeitpunkt | Prüfer |
|---|---|---|
| Prüfung vor Inbetriebnahme | Vor erstmaliger Verwendung | Befähigte Person |
| Sichtprüfung | Vor jeder Benutzung | Anwender |
| Wiederkehrende Prüfung | Mindestens jährlich | Befähigte Person |
| Außerordentliche Prüfung | Nach außergewöhnlichen Ereignissen | Befähigte Person / Sachkundige |
| Außerordentliche Prüfung | Nach Instandsetzung | Befähigte Person |
Befähigte Person nach TRBS 1203
Die befähigte Person für die Prüfung von Anschlageinrichtungen muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Berufsausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung in geeigneter Fachrichtung
- Berufserfahrung: Mindestens 1 Jahr praktische Tätigkeit
- Zeitnahe Tätigkeit: Aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit im Bereich
- Zusatzausbildung: Schulung zur befähigten Person (empfohlen)
- Weiterbildung: Regelmäßige Fortbildung zu Normen und Vorschriften
Dokumentationspflicht
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV müssen folgende Informationen dokumentiert werden:
- Art und Umfang der Prüfung
- Prüfergebnis (in Ordnung / Mängel festgestellt)
- Festgestellte Mängel und erforderliche Maßnahmen
- Termin der nächsten Prüfung
- Name und Qualifikation der prüfenden Person
- Datum der Prüfung
Pflichtangaben im Prüfprotokoll
1. Angaben zur Anschlageinrichtung
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| Betreiber | Name und Adresse des Betreibers |
| Standort | Genaue Ortsangabe der Anschlageinrichtung |
| Kennzeichnung | Eindeutige Nummer oder QR-Code |
| Typ nach DIN EN 795 | A, B, C, D oder E |
| Hersteller und Typ | Produktbezeichnung |
| Baujahr / Montagejahr | Jahr der Installation |
2. Angaben zur Prüfung
- Prüfdatum: Datum der durchgeführten Prüfung
- Prüfart: Wiederkehrende Prüfung / Außerordentliche Prüfung
- Prüfgrundlage: BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, Herstellerangaben
- Prüfumfang: Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messprüfung
- Witterungsbedingungen: Temperatur, Niederschlag (bei Außenmontage)
3. Angaben zur prüfenden Person
- Name: Vor- und Nachname der befähigten Person
- Qualifikation: Nachweis der Befähigung (z.B. Zertifikat-Nr.)
- Firma: Name der Prüforganisation oder des Arbeitgebers
- Unterschrift: Handschriftliche oder digitale Unterschrift
4. Prüfergebnis
Bewertungskategorien
- In Ordnung (✓): Anschlageinrichtung ist sicher benutzbar, keine Mängel festgestellt
- Mängel festgestellt - weiter benutzbar (⚠): Geringfügige Mängel, die kurzfristig behoben werden müssen (Frist angeben)
- Gefährliche Mängel - nicht benutzbar (✗): Sofortige Außerbetriebnahme erforderlich, Kennzeichnung als "Gesperrt"
5. Festgestellte Mängel und Maßnahmen
- Mängelbeschreibung: Detaillierte Beschreibung jedes Mangels
- Foto-Dokumentation: Fotos der festgestellten Mängel
- Gefährdungsbeurteilung: Bewertung der Gefährdung (gering/mittel/hoch)
- Erforderliche Maßnahmen: Konkrete Handlungsanweisungen
- Frist: Termin bis zur Mängelbehebung
- Verantwortlich: Person oder Firma für Mängelbehebung
6. Termin der nächsten Prüfung
- Nächste wiederkehrende Prüfung: Datum (i.d.R. 12 Monate später)
- Prüffrist: Bei außergewöhnlichen Bedingungen ggf. verkürzt
- Besondere Hinweise: Empfehlungen für Zwischenprüfungen
Prüfumfang und Prüfkriterien
Sichtprüfung
Anschlagpunkt Typ A (Einzelanschlagpunkte)
- Anschlagöse auf Risse, Verformungen und Korrosion prüfen
- Befestigungselemente auf festen Sitz und Korrosion kontrollieren
- Untergrund auf Risse und Beschädigungen untersuchen
- Kennzeichnung und Typschild vorhanden und lesbar?
- Umgebung auf Veränderungen prüfen (z.B. neue Absturzkanten)
Anschlagpunkt Typ C (Horizontale Seilsysteme)
- Stahlseil auf Korrosion, Knicke, Litzenbrüche prüfen
- Seilklemmen und Spannschlösser auf korrekten Sitz und Zustand
- Endverankerungen und Zwischenstützen auf Befestigung prüfen
- Energieabsorber auf Beschädigungen kontrollieren (falls vorhanden)
- Durchhang des Seils prüfen (Soll-Ist-Vergleich)
- Läufer auf Verschleiß und Funktion testen
Anschlagpunkt Typ D (Schienenförmige Systeme)
- Schienenprofil auf Korrosion, Verformungen und Risse
- Befestigungskonsolen auf festen Sitz prüfen
- Läufer über gesamte Länge bewegen und Leichtgängigkeit prüfen
- Endstücke auf korrekte Funktion kontrollieren
- Zwischenstützen auf festen Sitz und Beschädigung
Funktionsprüfung
- Beweglichkeit: Drehbarkeit von Anschlagösen testen
- Läufer: Bewegung über gesamte Strecke (bei Typ C und D)
- Verriegelungen: Funktion von Sicherungselementen prüfen
- Endanschläge: Korrekte Funktion der Begrenzungen
Messprüfung (bei Bedarf)
- Durchhang: Messung bei Typ C Seilsystemen
- Seilspannung: Kontrolle der Vorspannung
- Befestigungsabstände: Nachmessen der Konsolen-Abstände
- Korrosionsschutz: Schichtdickenmessung bei Verdacht
Tipp: Digitale Prüf-Checklisten
SafePoint795 führt Sie mit intelligenten Checklisten durch die Prüfung. Typ-spezifische Prüfkriterien, Foto-Upload für Mängel und automatische Bewertung – keine Prüfpunkte werden vergessen.
Erstellung Schritt für Schritt
Vorbereitung
- Unterlagen sichten: Montageprotokoll und vorherige Prüfprotokolle durchsehen
- Werkzeug vorbereiten: Prüfausrüstung, Kamera, Messgeräte
- Zugang sichern: Eigene Absturzsicherung installieren
- Protokoll-Vorlage: Digital oder Papierformular bereithalten
Durchführung der Prüfung
- Identifikation: Anschlageinrichtung anhand QR-Code oder Nummer identifizieren
- Sichtprüfung: Systematische Sichtprüfung aller Komponenten
- Funktionsprüfung: Bewegliche Teile auf Funktion testen
- Messprüfung: Bei Bedarf Messungen durchführen
- Foto-Dokumentation: Mängel fotografieren, Gesamtzustand dokumentieren
- Bewertung: Zustand bewerten und Prüfergebnis festlegen
Protokollierung
- Stammdaten erfassen: Betreiber, Standort, Typ, Kennzeichnung
- Prüfdaten eintragen: Datum, Prüfart, Prüfumfang
- Mängel dokumentieren: Detaillierte Beschreibung mit Fotos
- Maßnahmen festlegen: Erforderliche Instandsetzungen und Fristen
- Prüfergebnis: In Ordnung / Mängel / Gefährliche Mängel
- Nächste Prüfung: Termin für nächste Prüfung festlegen
- Unterschrift: Protokoll unterschreiben und archivieren
Nachbereitung
- Kennzeichnung: Bei gefährlichen Mängeln Anschlageinrichtung sperren
- Meldung: Betreiber über Mängel informieren (schriftlich)
- Archivierung: Protokoll archivieren und Kopie an Betreiber
- Prüfplakette: Prüfplakette anbringen mit Datum und nächstem Prüftermin
Mängel und Maßnahmen
Mängelkategorien
| Kategorie | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Geringfügige Mängel | Leichte Oberflächenkorrosion, unleserliche Kennzeichnung, fehlende Prüfplakette | Weiterbetrieb möglich, Behebung innerhalb 4 Wochen |
| Erhebliche Mängel | Fortgeschrittene Korrosion, lose Befestigungen, starker Durchhang bei Typ C | Weiterbetrieb eingeschränkt, Behebung innerhalb 1 Woche |
| Gefährliche Mängel | Risse, Litzenbrüche, lose Anker, Verformungen, fehlende Komponenten | Sofortige Außerbetriebnahme, Kennzeichnung "Gesperrt" |
Häufige Mängel und Ursachen
Korrosion
Ursachen:
- Witterungseinflüsse (Regen, Schnee, Salz)
- Beschädigter Korrosionsschutz
- Feuchtigkeit und aggressive Atmosphäre
Maßnahme: Korrosionsschutz erneuern, bei starker Korrosion Austausch
Lose Befestigungen
Ursachen:
- Vibrationen und dynamische Belastung
- Setzen des Untergrunds
- Unzureichendes Anzugsdrehmoment
Maßnahme: Nachziehen mit Drehmomentschlüssel, ggf. Anker erneuern
Litzenbrüche (Typ C)
Ursachen:
- Alterung und Materialermüdung
- Überlastung oder Sturz
- Scheuerstellen durch Reibung
Maßnahme: Seil sofort austauschen, gesamtes System überprüfen
Risse im Untergrund
Ursachen:
- Setzungsrisse im Beton
- Überlastung des Tragwerks
- Frost-Tau-Wechsel
Maßnahme: Statische Begutachtung, ggf. Neubefestigung erforderlich
Aufbewahrung und Nachweispflicht
Aufbewahrungspflicht
Prüfprotokolle müssen aufbewahrt werden:
- Mindestdauer: Bis zur nächsten Prüfung
- Empfohlen: Gesamte Nutzungsdauer der Anschlageinrichtung
- Gesetzlich: Nach BetrSichV keine feste Frist, Empfehlung: 10 Jahre
- Haftungsrechtlich: 30 Jahre Produkthaftung
Bereitstellung für Prüfungen
Die Prüfdokumentation muss für folgende Stellen verfügbar sein:
- Befähigte Personen für wiederkehrende Prüfungen
- Berufsgenossenschaft (bei Unfällen und Kontrollen)
- Gewerbeaufsichtsamt / Arbeitsschutzbehörde
- Sachverständige bei außerordentlichen Prüfungen
- Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte
Digitale Archivierung mit SafePoint795
Alle Prüfprotokolle werden automatisch revisionssicher archiviert und sind jederzeit abrufbar:
- Zentrales Protokollarchiv für alle Standorte
- Zugriff per QR-Code direkt vor Ort
- Export als PDF für Behörden und Prüfer
- Automatische Backup-Funktion
- DSGVO-konforme Speicherung in Deutschland
Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss eine Anschlageinrichtung geprüft werden?
Anschlageinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Zusätzlich ist vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durch den Anwender erforderlich. Nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Sturz) ist eine außerordentliche Prüfung notwendig.
Wer darf Anschlageinrichtungen prüfen?
Die wiederkehrende Prüfung muss durch eine befähigte Person nach BetrSichV durchgeführt werden. Diese Person muss über die erforderliche Fachkunde, Erfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen. Außerordentliche Prüfungen können eine sachkundige Person erfordern.
Muss jedes Prüfergebnis dokumentiert werden?
Ja, jede wiederkehrende und außerordentliche Prüfung muss in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Die Prüfdokumentation ist aufzubewahren und bei Bedarf der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Bei festgestellten Mängeln muss die Anschlageinrichtung je nach Schweregrad sofort außer Betrieb genommen werden (gefährliche Mängel) oder innerhalb einer Frist instandgesetzt werden (geringfügige Mängel). Die Mängel und Maßnahmen müssen im Prüfprotokoll dokumentiert werden.
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