Montageprotokoll für Anschlageinrichtungen

Das Montageprotokoll ist ein zentrales Dokument für die sichere Nutzung von Anschlageinrichtungen. Erfahren Sie, welche Anforderungen gelten, welche Angaben Pflicht sind und wie Sie Montageprotokolle effizient und normgerecht erstellen.

Warum ist ein Montageprotokoll Pflicht?

Die Dokumentation der Montage von Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 ist aus mehreren Gründen verpflichtend:

Rechtliche Grundlagen

  • DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
  • DGUV Information 201-056: Planungsgrundlage Anschlageinrichtungen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Dokumentationspflicht für Arbeitsmittel
  • ASR A2.1: Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen

Funktionen des Montageprotokolls

  1. Nachweis der fachgerechten Installation: Das Protokoll bestätigt, dass die Montage gemäß Herstellervorgaben und technischen Normen erfolgt ist.
  2. Grundlage für Prüfungen: Prüfer benötigen die Montagedokumentation, um die Anschlageinrichtung sachgerecht inspizieren zu können.
  3. Haftungsnachweis: Im Schadensfall dient das Protokoll als Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung.
  4. Betriebsanweisung: Das Protokoll enthält wichtige Informationen für die sichere Benutzung der Anschlageinrichtung.
  5. Instandhaltung: Technische Daten ermöglichen sachgerechte Wartung und Ersatzteilbeschaffung.

Wichtig

Ohne vollständiges Montageprotokoll darf eine Anschlageinrichtung nicht in Betrieb genommen werden. Die Berufsgenossenschaft kann bei fehlender Dokumentation die Nutzung untersagen.

Normative Anforderungen

DGUV Information 201-056

Die DGUV Information 201-056 legt fest, dass für jede Anschlageinrichtung eine Dokumentation zu erstellen ist, die folgende Punkte umfasst:

  • Technische Daten der Anschlageinrichtung
  • Angaben zum Hersteller und Typ
  • Standort und eindeutige Kennzeichnung
  • Montagedatum und ausführende Firma
  • Statische Nachweise (bei erforderlich)
  • Herstellerunterlagen und Montageanleitungen
  • Fotos der Installation

DIN EN 795

Die DIN EN 795 fordert für alle Typen von Anschlageinrichtungen (A, B, C, D, E) eine Dokumentation, die Auskunft gibt über:

  • Typ und Klasse der Anschlageinrichtung
  • Zulässige Belastung und Personenanzahl
  • Befestigungsart und verwendete Befestigungsmittel
  • Untergrundmaterial und Tragfähigkeit

Herstellervorgaben

Zusätzlich zu den normativen Anforderungen müssen die spezifischen Vorgaben des Herstellers beachtet und dokumentiert werden:

  • Montageanleitungen des Herstellers befolgen
  • Anzugsdrehmomente gemäß Herstellerangaben
  • Verwendung zugelassener Befestigungsmittel
  • Einhaltung von Mindestabständen und Einbautiefen

Pflichtangaben im Montageprotokoll

1. Allgemeine Angaben

AngabeBeschreibung
BetreiberName und Adresse des Betreibers der Anschlageinrichtung
StandortGenaue Bezeichnung des Montageorts (Gebäude, Dach, etc.)
KennzeichnungEindeutige Nummer oder QR-Code zur Identifikation
MontagedatumDatum der Installation
Montierende FirmaName und Adresse des ausführenden Unternehmens
MonteurName und Unterschrift des verantwortlichen Monteurs

2. Technische Angaben zur Anschlageinrichtung

AngabeBeschreibung
Typ nach DIN EN 795A, B, C, D oder E
HerstellerName des Herstellers der Anschlageinrichtung
TypbezeichnungProdukt- und Modellbezeichnung
SeriennummerIndividuelle Seriennummer (falls vorhanden)
CE-KennzeichnungNachweis der CE-Kennzeichnung
Zul. PersonenanzahlMaximale Anzahl gleichzeitig gesicherter Personen
Zul. BelastungMaximale zulässige Belastung in kN

3. Befestigungsangaben

  • Untergrundmaterial: Beton, Stahl, Holz, Mauerwerk etc.
  • Untergrundqualität: z.B. Beton C20/25, Stahlgüte S235
  • Befestigungsmittel: Typ, Hersteller und Abmessungen der Anker/Schrauben
  • Anzahl Befestigungspunkte: Anzahl der verwendeten Anker
  • Einbautiefe: Tatsächliche Verankerungstiefe in mm
  • Anzugsdrehmoment: Verwendetes Drehmoment in Nm
  • Bohrlochdurchmesser: Durchmesser der Bohrlöcher in mm

4. Statische Nachweise

  • Statische Berechnung: Nachweis der Tragfähigkeit (wenn erforderlich)
  • Prüfingenieur: Name und Qualifikation des Statikers
  • Prüfnummer: Aktenzeichen der statischen Berechnung
  • Auszugsversuche: Protokoll von Ausziehversuchen (falls durchgeführt)

5. Fotodokumentation

Folgende Fotos sollten dem Montageprotokoll beigefügt werden:

  • Gesamtansicht der installierten Anschlageinrichtung
  • Detailaufnahmen der Befestigungspunkte
  • Typschild und CE-Kennzeichnung
  • Untergrund vor und nach der Montage
  • Besondere Installationsdetails

6. Zusätzliche Angaben

  • Besonderheiten: Abweichungen von Standardmontage, Anpassungen
  • Nächste Prüfung: Datum der nächsten wiederkehrenden Prüfung
  • Anlagen: Liste beigefügter Dokumente (Herstellerunterlagen, Statik, etc.)
  • Freigabe: Unterschrift des Betreibers zur Inbetriebnahme

Erstellung Schritt für Schritt

Schritt 1: Vorbereitung

  • Herstellerunterlagen bereithalten (Montageanleitung, CE-Dokumente)
  • Statische Berechnung (falls erforderlich) vorliegend
  • Protokoll-Vorlage vorbereiten (digital oder Papier)
  • Kamera oder Smartphone für Fotos bereitstellen

Schritt 2: Während der Montage

  • Untergrundprüfung dokumentieren (Material, Qualität, Tragfähigkeit)
  • Verwendete Befestigungsmittel erfassen (Typ, Anzahl, Abmessungen)
  • Einbautiefen und Bohrlochdurchmesser messen und notieren
  • Anzugsdrehmomente dokumentieren (mit kalibriertem Drehmomentschlüssel)
  • Fotos während der Installation erstellen

Schritt 3: Nach der Montage

  • Vollständigkeit der Installation prüfen
  • Funktionsprüfung durchführen und dokumentieren
  • Fotos der fertigen Installation erstellen
  • Kennzeichnung (Typschild, QR-Code) anbringen und fotografieren
  • Alle Angaben im Protokoll vervollständigen

Schritt 4: Protokoll abschließen

  • Prüfung auf Vollständigkeit aller Pflichtangaben
  • Datum und Unterschrift des verantwortlichen Monteurs
  • Anlagen hinzufügen (Fotos, Herstellerunterlagen, Statik)
  • Protokoll an Betreiber übergeben
  • Kopie für eigene Unterlagen archivieren

Tipp: Digitale Erstellung vor Ort

Mit SafePoint795 erstellen Sie Montageprotokolle direkt vor Ort auf dem Smartphone oder Tablet. QR-Code scannen, Fotos aufnehmen, Daten eingeben – fertig. Das vollständige Protokoll wird automatisch generiert und kann sofort digital signiert werden.

Aufbewahrung und Archivierung

Aufbewahrungspflicht

Das Montageprotokoll muss über die gesamte Nutzungsdauer der Anschlageinrichtung aufbewahrt werden:

  • Mindestdauer: Bis zur nächsten Prüfung (mind. 1 Jahr)
  • Empfohlen: Gesamte Nutzungsdauer + 10 Jahre nach Demontage
  • Bei Verkauf: Übergabe an neuen Betreiber
  • Bei Demontage: Archivierung für min. 10 Jahre

Anforderungen an die Archivierung

Papierform

  • Sichere Aufbewahrung vor Beschädigung und Verlust
  • Zugriff für Prüfer und Aufsichtsbehörden gewährleisten
  • Lesbarkeit über gesamten Aufbewahrungszeitraum sicherstellen
  • Schutz vor Feuchtigkeit und Verblassen

Digitale Form

  • Revisionssichere Archivierung (keine nachträgliche Änderung möglich)
  • Regelmäßige Datensicherung (Backup)
  • Langzeitverfügbarkeit der Dateiformate (PDF/A empfohlen)
  • Zugriffsrechte und Datenschutz beachten
  • Digitale Signatur für Rechtssicherheit

Zugriff und Verfügbarkeit

Das Montageprotokoll muss für folgende Personen und Institutionen verfügbar sein:

  • Befähigte Personen für wiederkehrende Prüfungen
  • Sachkundige Personen für außerordentliche Prüfungen
  • Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht
  • Instandhaltungspersonal und Wartungsfirmen
  • Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte

Digitale Montageprotokolle

Vorteile der Digitalisierung

Effizienz

  • Schnellere Erstellung vor Ort
  • Automatisches Ausfüllen von Stammdaten
  • Fotos direkt vom Smartphone
  • Keine nachträgliche Digitalisierung

Qualität

  • Vollständigkeitsprüfung automatisch
  • Keine unleserliche Handschrift
  • Strukturierte Datenerfassung
  • Geführte Eingabe verhindert Fehler

Verfügbarkeit

  • Jederzeit und überall abrufbar
  • Zentrales Archiv für alle Protokolle
  • Keine verlorenen Dokumente
  • Schneller Zugriff für Prüfer

Automatisierung

  • Automatische Prüffristen-Verwaltung
  • Erinnerungen an Prüftermine
  • Verknüpfung mit Prüfprotokollen
  • Auswertungen und Statistiken

Rechtssicherheit digitaler Protokolle

Digitale Montageprotokolle sind rechtlich gleichwertig zu Papierdokumenten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vollständigkeit: Alle Pflichtangaben müssen enthalten sein
  • Unveränderbarkeit: Revisionssichere Archivierung nach GoBD
  • Authentizität: Digitale Signatur oder vergleichbarer Nachweis
  • Verfügbarkeit: Langfristige Lesbarkeit und Zugriffsmöglichkeit
  • Datenschutz: DSGVO-konforme Speicherung und Verarbeitung

SafePoint795: Die digitale Lösung

Montageprotokolle in 5 Minuten erstellen

  1. QR-Code der Anschlageinrichtung scannen oder neue anlegen
  2. Montagedaten eingeben – geführte Erfassung mit Plausibilitätsprüfung
  3. Fotos mit Smartphone aufnehmen und direkt zuordnen
  4. Herstellerunterlagen hochladen (optional)
  5. Protokoll digital signieren und automatisch archivieren

✓ DSGVO-konform · ✓ Revisionssicher · ✓ GoBD-konform · ✓ Jederzeit verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Montageprotokoll für Anschlageinrichtungen Pflicht?

Ja, nach DGUV Regel 112-198 und DGUV Information 201-056 ist die Dokumentation der Montage von Anschlageinrichtungen verpflichtend. Das Montageprotokoll dient als Nachweis der fachgerechten Installation und ist Grundlage für spätere Prüfungen.

Wer muss das Montageprotokoll erstellen?

Das Montageprotokoll wird vom Monteur bzw. der montierenden Fachfirma erstellt. Die Person muss über die erforderliche Sachkunde verfügen und die Montage gemäß Herstellervorgaben durchgeführt haben. Das Protokoll ist zu unterschreiben.

Wie lange muss ein Montageprotokoll aufbewahrt werden?

Das Montageprotokoll muss über die gesamte Nutzungsdauer der Anschlageinrichtung aufbewahrt werden, mindestens jedoch bis zur nächsten Prüfung. Empfohlen wird eine Aufbewahrung von mindestens 10 Jahren, auch nach Demontage.

Können Montageprotokolle digital erstellt werden?

Ja, digitale Montageprotokolle sind zulässig, sofern sie alle geforderten Angaben enthalten und revisionssicher archiviert werden. Digitale Lösungen wie SafePoint795 bieten zusätzliche Vorteile wie automatische Prüffristen-Verwaltung und zentrale Archivierung.

Was passiert, wenn kein Montageprotokoll vorhanden ist?

Ohne Montageprotokoll kann die Anschlageinrichtung nicht ordnungsgemäß geprüft werden. Im Schadensfall kann das Fehlen der Dokumentation zu Haftungsfragen führen. Die Berufsgenossenschaft kann die Nutzung bis zur Nachholung der Dokumentation untersagen.

Montageprotokolle digital erstellen

Erstellen Sie normgerechte Montageprotokolle in wenigen Minuten – direkt vor Ort mit Smartphone oder Tablet. Automatisch archiviert, jederzeit verfügbar.