DIN EN 795: Anschlageinrichtungen für PSA gegen Absturz

Kompakter Leitfaden 2025: Typen, Dokumentationspflicht nach DGUV 201-056, Prüfintervalle & Montageprotokoll für Dachdecker & Metallbauer

Lesezeit: 8 Minuten

Was ist DIN EN 795? Definition & Geltungsbereich

DIN EN 795 ist die europäische Norm, die Anforderungen an Anschlageinrichtungen für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz definiert. Sie gilt für alle fest installierten oder mobilen Systeme, an denen sich Personen bei Arbeiten in der Höhe sichern können.

Die Norm wurde erstmals 1996 veröffentlicht und 2012 grundlegend überarbeitet (DIN EN 795:2012). Sie ist europaweit gültig und in Deutschland durch ergänzende DGUV-Vorschriften (z.B. DGUV Information 201-056) konkretisiert.

Wichtig für Dachdecker & Metallbauer:

Jeder montierte Anschlagpunkt nach DIN EN 795 unterliegt einer Dokumentationspflicht. Ohne normgerechtes Montageprotokoll drohen bei Unfällen persönliche Haftungsrisiken.

DIN EN 795 Typen im Überblick

Die Norm unterscheidet 5 Typen von Anschlageinrichtungen, je nach Bauart und Einsatzzweck:

KriteriumTyp A
Einzelanschlag
Typ B
Mobil
Typ C
Seilsystem
Typ D
Schiene
Typ E
Körperhalt
BeschreibungFeste EinzelpunkteMobile SystemeHorizontales StahlseilStarre SchieneGeneigte Flächen
Personenanzahl1 Person1 Person2-6 Personen2-6 Personen1 Person
InstallationFest verschraubt/gedübeltTemporär aufgestelltZwischen Festpunkten gespanntFest montiertAuf geneigter Fläche
BewegungsfreiheitEingeschränkt (Radius)Sehr eingeschränktHoch (entlang Seil)Sehr hoch (entlang Schiene)Auf Fläche begrenzt
Typische EinsatzorteDächer, WartungsplätzeSchächte, wechselnde OrteLange Dachflächen, FirstlinienIndustriehallen, regelmäßige BegehungSteildächer, geneigte Bereiche
InstallationsaufwandGering (pro Punkt 15-30 Min.)Gering (Auf-/Abbau)Hoch (Statik, Vorspannung)Sehr hoch (Konstruktion)Mittel
WartungsaufwandSehr geringMittel (nach jedem Einsatz)Hoch (Seilkontrolle, Spannung)Mittel (Läufer, Verschleiß)Gering
Kosten pro System50-150 € (Material)
+ Montage
800-2.500 €2.000-8.000 € (je nach Länge)3.000-12.000 € (je nach Länge)500-1.500 €/m²
VorteileGünstig, einfach, robustFlexibel, keine BaumaßnahmenGroße Bewegungsfreiheit, mehrere PersonenKomfortabel, dauerhaft, mehrere PersonenAbsturz wird verhindert
NachteileBegrenzte Bewegung, nur 1 PersonAuf-/Abbau, TransportKomplexe Planung, DurchhangHohe Kosten, aufwändige MontageNur für spezielle Anwendungen
DokumentationMontageprotokoll, Prüfung jährlichPrüfung vor/nach EinsatzMontage + Statik, Prüfung jährlichMontage + Statik, Prüfung jährlichMontageprotokoll, Prüfung jährlich

Entscheidungshilfe: Welcher Typ ist der richtige?

  • Typ A – Wenn punktuelle Arbeiten an wechselnden Stellen durchgeführt werden (z.B. Wartung einzelner Dachelemente)
  • Typ B – Wenn keine permanente Installation möglich ist oder Anschlagpunkt an wechselnden Orten benötigt wird
  • Typ C – Wenn mehrere Personen entlang einer Linie arbeiten (z.B. Photovoltaik-Wartung, Dachrinnenreinigung)
  • Typ D – Wenn regelmäßige Begehung mit hohem Komfort erforderlich ist (z.B. Industriehallen mit Wartungsbedarf)
  • Typ E – Wenn Absturz durch Rückhaltesystem verhindert werden soll (Alternative zu Auffangsystemen)

Typ A: Einzelanschlagpunkte (Festpunkte)

Einzelanschlagpunkte sind fest auf dem Dach verankerte Punkte, an denen sich eine Person sichern kann. Typische Beispiele:

  • Dachhaken, Dachösen (z.B. ABS-Lock X-Rivet, Lux-Top Anschlagpunkte)
  • Dachsparrenanker (z.B. Skylotec Roof Anchor)
  • Attikahaken für Flachdächer

Wichtig: Typ-A-Anschlagpunkte sind nur für eine Person ausgelegt. Die Montage muss auf tragfähigem Untergrund (Holz, Stahl, Beton) erfolgen – dokumentiert im Montageprotokoll.

→ Mehr zu Typ A Einzelanschlagpunkten

Typ B: Mobile Anschlageinrichtungen

Mobile Anschlageinrichtungen sind transportable Systeme, die ohne Bohren/Schrauben temporär installiert werden. Beispiele:

  • Mobile Dreibein-Systeme (für Schachtarbeiten, Silos)
  • Ballastierte Systeme für Flachdächer (z.B. mobile Anschlagpunkte mit Gewichtsplatten)

Typ B wird seltener im Dachdeckerhandwerk eingesetzt, eher bei temporären Arbeiten (Wartung, Schachtrettung).

Typ C: Horizontale Seilsysteme (Sekuranten)

Sekuranten (auch Lifelines genannt) sind horizontale Draht- oder Stahlseilsysteme, die zwischen zwei oder mehr Festpunkten gespannt werden. Sie erlauben Bewegungsfreiheit entlang des Seils.

Einsatz: Ideal für lange Dächer, wo mehrere Personen gleichzeitig arbeiten (z.B. Wartung von Photovoltaik-Anlagen, Dachrinnenreinigung).

Dokumentation: Bei Sekuranten muss die Seilvorspannung, Durchhang und Verankerungslast dokumentiert werden – oft ein Knackpunkt bei Prüfungen.

Typ D: Schienensysteme

Schienensysteme sind starre Führungsschienen (Aluminium, Stahl), an denen sich ein Läufer mit Auffanggurt entlangbewegt. Häufig auf Industriedächern mit regelmäßiger Begehung.

Typ E: Körperhaltsysteme

Typ E umfasst Systeme auf geneigten Flächen (z.B. Steildächer), die ein Absturz verhindern statt auffangen. Beispiel: Laufstege, Trittroste mit seitlichen Haltegriffen.

Dokumentationspflicht nach DIN EN 795 & DGUV 201-056

Nach DGUV Information 201-056 („Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern") besteht für jeden montierten Anschlagpunkt eine klare Dokumentationspflicht.

Was muss dokumentiert werden?

Das Montageprotokoll muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Objekt-Identifikation: Adresse, Gebäude, Dachbereich
  • Installateur: Firma, Name des Monteurs, Datum
  • Produkt-Details: Hersteller, Typ, Artikelnummer, CE-Kennzeichnung
  • Befestigungsmaterial: Schrauben, Dübel, Untergrund (Holz, Beton, Stahl)
  • Fotos: Montagesituation, Verankerung, Zustand des Untergrunds
  • Dachplan: Lageskizze mit nummerierten Anschlagpunkten

Haftungsrisiko ohne Dokumentation:

Bei Unfällen ohne saubere Montage- & Prüfprotokolle drohen dem Betrieb und dem verantwortlichen Monteur persönliche Haftungsansprüche sowie Regressforderungen der Berufsgenossenschaft. Die Dokumentation ist Pflicht, nicht optional.

Wo muss die Dokumentation aufbewahrt werden?

Nach DGUV 201-056 müssen Kopien der Dokumentation am Gebäude (z.B. im Hausmeisterraum, Betriebsbüro) hinterlegt werden. Bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder sachkundige Prüfer muss die Dokumentation vorgelegt werden können.

→ Mehr zur Anschlagpunkt-Dokumentationspflicht

DIN EN 795 Prüfung: Intervalle & Sachkundige Person

Anschlagpunkte müssen nach Installation regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Prüfintervall: Mindestens jährlich (12 Monate)

Nach DGUV Grundsatz 312-906 müssen Anschlagpunkte mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person geprüft werden. Die Prüfung umfasst:

  • Sichtprüfung: Korrosion, Risse, Beschädigungen
  • Funktionsprüfung: Festigkeit der Verankerung, Seilvorspannung (bei Sekuranten)
  • Dokumentation: Prüfprotokoll mit Befund, Fotos, Datum der nächsten Prüfung

Qualifikation der Prüfperson (DGUV Grundsatz 312-906)

Die Prüfung darf nur durch sachkundige Personen erfolgen. Eine sachkundige Person verfügt über:

  • Fachkenntnisse zu PSA gegen Absturz (z.B. durch Schulung nach DGUV Grundsatz 312-906)
  • Praktische Erfahrung in Montage & Wartung von Anschlageinrichtungen
  • Kenntnis der einschlägigen Normen (DIN EN 795, DGUV 201-056)

Hinweis: Viele Dachdeckerbetriebe lassen die jährliche Prüfung durch externe Prüfservices durchführen, die auch das Prüfprotokoll erstellen.

→ Mehr zur jährlichen Prüfung von Anschlagpunkten

Haftungsrisiko bei fehlender Dokumentation

Die Dokumentation von Anschlagpunkten ist keine Kür, sondern Pflicht. Bei Unfällen ohne normgerechte Montage- und Prüfnachweise:

  • Persönliche Haftung des Monteurs / Geschäftsführers
  • Regressforderungen der Berufsgenossenschaft
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei grober Fahrlässigkeit (§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung)
  • Versicherungsschutz gefährdet: Betriebshaftpflicht kann Leistung verweigern

Studien zeigen: Etwa 30% der Anschlagpunkte sind fehlerhaft montiert (z.B. falscher Untergrund, ungeeignetes Befestigungsmaterial). Ohne Dokumentation ist im Nachhinein nicht nachvollziehbar, wer wann was montiert hat.

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Häufige Fragen zu DIN EN 795

Was ist DIN EN 795?

DIN EN 795 ist die europäische Norm für Anschlageinrichtungen zum Schutz gegen Absturz. Sie definiert Anforderungen an Anschlagpunkte, Seilsysteme und mobile Anschlageinrichtungen für PSA gegen Absturz.

Welche DIN EN 795 Typen gibt es?

Es gibt 5 Typen: Typ A (Einzelanschlagpunkte), Typ B (mobile Anschlageinrichtungen), Typ C (horizontale Seilsysteme/Sekuranten), Typ D (Schienensysteme) und Typ E (Körperhaltsysteme auf geneigten Flächen).

Muss jeder Anschlagpunkt nach DIN EN 795 dokumentiert werden?

Ja, nach DGUV Information 201-056 besteht eine klare Dokumentationspflicht. Jeder montierte Anschlagpunkt benötigt ein Montageprotokoll mit Fotos, Verankerungsdetails und Untergrund-Angaben.

Wie oft müssen Anschlagpunkte geprüft werden?

Nach DGUV Grundsatz 312-906 müssen Anschlagpunkte mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person geprüft werden. Das Prüfprotokoll ist Teil der Dokumentationspflicht.

Was passiert ohne Dokumentation bei einem Unfall?

Ohne normgerechte Montage- und Prüfnachweise drohen persönliche Haftungsrisiken für den Monteur/Betrieb sowie erhebliche Probleme mit der Berufsgenossenschaft. Die Dokumentation ist Pflicht, kein „nice to have".