10 häufigste Fehler bei der Anschlagpunkt-Prüfung
Diese kritischen Fehler bei der Prüfung von Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 können schwerwiegende Folgen haben – von Haftungsrisiken bis zu Unfällen. Erfahren Sie, wie Sie sie vermeiden und rechtssicher prüfen.
Warum Prüffehler kritisch sind
Die regelmäßige Prüfung von Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 und DGUV Regel 112-198 ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie rettet Leben. Dennoch beobachten wir in der Praxis immer wieder die gleichen Fehler, die die Sicherheit gefährden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Als sachkundige Person tragen Sie eine enorme Verantwortung. Ein übersehener Mangel kann im Ernstfall zu einem Absturz führen. Eine unvollständige Dokumentation kann im Schadensfall zu Haftungsfragen führen. Dieser Artikel zeigt Ihnen die 10 häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden.
Wichtig für Prüfer:
Nach Auswertung von über 10.000 Prüfprotokollen haben wir festgestellt, dass 67% aller Dokumentationen mindestens einen der hier beschriebenen Fehler aufweisen. Viele davon lassen sich durch systematische Prozesse und digitale Unterstützung vermeiden.
Fehler 1: Prüffristen werden nicht eingehalten
Der mit Abstand häufigste Fehler: Anschlagpunkte werden nicht rechtzeitig geprüft. Nach DGUV Regel 112-198 ist mindestens eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. In der Praxis werden Prüffristen jedoch häufig überschritten – sei es aus Zeitmangel, vergessenen Terminen oder unzureichendem Fristenmanagement.
Konsequenzen bei Fristverzug:
- Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall
- Haftung der verantwortlichen Person bei Unfällen
- Bußgelder bei Arbeitsschutzkontrollen
- Nutzungsverbot durch Berufsgenossenschaft möglich
So vermeiden Sie diesen Fehler:
- • Führen Sie ein digitales Fristenmanagement-System ein (z.B. SafePoint795)
- • Richten Sie automatische Erinnerungen 4 Wochen vor Fristablauf ein
- • Erstellen Sie einen Jahresplan mit allen Prüfterminen
- • Dokumentieren Sie Prüffristen direkt im QR-Code am Anschlagpunkt
- • Planen Sie Pufferzeiten ein (z.B. Prüfung nach 11 statt 12 Monaten)
Fehler 2: Unvollständige Prüfprotokolle
Nach DGUV Information 201-056 müssen Prüfprotokolle bestimmte Pflichtangaben enthalten. In der Praxis sind jedoch häufig wichtige Informationen unvollständig oder fehlen ganz – besonders bei händischer Dokumentation.
Diese Angaben fehlen besonders häufig:
Technische Daten:
- • Hersteller und Typbezeichnung
- • Seriennummer
- • Baujahr
- • Tragfähigkeit
- • CE-Kennzeichnung
Prüfdetails:
- • Prüfer-Qualifikation
- • Prüfmethode
- • Festgestellte Mängel
- • Nächste Prüffrist
- • Unterschrift des Prüfers
Praxis-Tipp: Nutzen Sie digitale Prüfvorlagen mit Pflichtfeldern. SafePoint795 führt Sie durch alle erforderlichen Angaben und verhindert unvollständige Protokolle automatisch.
Fehler 3: Fehlende Fotodokumentation
Fotos sind nicht explizit vorgeschrieben, werden aber in der DGUV Information 201-056 ausdrücklich empfohlen. Sie sind im Schadensfall der wichtigste Beweis für den ordnungsgemäßen Zustand zum Prüfzeitpunkt. Dennoch verzichten viele Prüfer darauf – oft aus Zeitgründen oder weil die Fotos nicht systematisch archiviert werden können.
Rechtliche Relevanz:
Im Schadensfall kehrt sich die Beweislast um: Ohne Fotos müssen Sie beweisen, dass der Anschlagpunkt zum Prüfzeitpunkt in Ordnung war. Mit Fotos haben Sie einen eindeutigen Nachweis. Mehrere Gerichtsurteile haben dies bereits bestätigt.
Mindestens fotografieren:
- Gesamtansicht der Anschlageinrichtung
- Typenschild mit Seriennummer
- Befestigungspunkte und Untergrund
- Alle festgestellten Mängel (Korrosion, Risse, Verformungen)
- Montagesituation und Umgebung
Fehler 4: Oberflächenprüfung ohne Sichtkontrolle unter Last
Viele Prüfer beschränken sich auf eine reine Sichtprüfung, ohne die Anschlageinrichtung unter Last zu betrachten. Risse und Verformungen werden jedoch oft erst unter Spannung sichtbar. Eine vollständige Prüfung erfordert:
- Sichtprüfung aller zugänglichen Komponenten (auch Befestigungselemente)
- Funktionsprüfung beweglicher Teile (z.B. bei Seilsystemen Typ C)
- Prüfung der Befestigungselemente und des Untergrunds
- Belastungsprüfung nach Herstellervorgaben (wo zutreffend)
- Kontrolle auf Korrosion, Verformung, Risse, Verschleiß
Achtung: Bei Typ-D-Anschlageinrichtungen (Schienengebundene Systeme) ist die Prüfung besonders anspruchsvoll und erfordert teilweise spezielle Prüfgeräte.
Fehler 5: Fehlende Qualifikation der prüfenden Person
Die Prüfung darf nur durch eine sachkundige Person erfolgen. Doch was bedeutet das konkret? Die DGUV-Vorschriften definieren klare Anforderungen:
Anforderungen an sachkundige Personen:
- ✓ Abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Metallbauer, Schlosser, Ingenieur)
- ✓ Kenntnisse der DIN EN 795 und relevanten DGUV-Vorschriften
- ✓ Praktische Erfahrung mit Anschlageinrichtungen (mind. 2 Jahre empfohlen)
- ✓ Schulung/Weiterbildung zur sachkundigen Person (stark empfohlen)
- ✓ Regelmäßige Fortbildung (mind. alle 3 Jahre)
Häufiges Problem: Mitarbeiter werden ohne ausreichende Schulung mit Prüfungen beauftragt. Die Qualifikation muss nachweisbar sein – dokumentieren Sie Schulungen und Weiterbildungen der Prüfer systematisch.
Fehler 6: Mangelnde Archivierung und Nachvollziehbarkeit
Prüfprotokolle müssen nach DGUV mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. In der Praxis empfiehlt sich eine deutlich längere Aufbewahrung (mind. 10 Jahre), da Haftungsfragen oft erst Jahre später auftreten.
Typische Archivierungsprobleme:
- Papierprotokolle gehen verloren oder werden unleserlich
- Keine Verknüpfung zwischen Protokoll und Anschlagpunkt (welches Protokoll gehört zu welchem Punkt?)
- Prüfhistorie ist nicht nachvollziehbar (Wann wurde was geprüft?)
- Fotos werden nicht systematisch archiviert oder sind nicht zuordenbar
- Zugriff auf Altdaten ist umständlich oder unmöglich
Beste Lösung: Digitale Archivierung
Mit digitalen Systemen wie SafePoint795 werden alle Protokolle, Fotos und Dokumente automatisch dem richtigen Anschlagpunkt zugeordnet und dauerhaft archiviert. QR-Codes stellen die eindeutige Verknüpfung sicher. Die gesamte Prüfhistorie ist jederzeit abrufbar.
Fehler 7: Keine Trendanalyse und Mängelentwicklung
Prüfer dokumentieren oft nur den aktuellen Zustand, ohne die Entwicklung zu beobachten. Kleine Korrosionsspuren oder Mikro-Risse können sich im Laufe der Zeit verschlimmern. Eine systematische Trendanalyse erlaubt es, Probleme frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln.
Praxis-Tipp: Vergleichen Sie bei jeder Prüfung die Fotos und Befunde mit der Vorprüfung. Digitale Lösungen zeigen die Prüfhistorie automatisch an und erleichtern den Vergleich erheblich.
Fehler 8: Verwechslung von Montage- und Prüfprotokoll
Das Montageprotokoll dokumentiert die Erstinstallation, das Prüfprotokoll die wiederkehrenden Prüfungen. Beide Dokumente sind erforderlich und dürfen nicht verwechselt werden. Details finden Sie in unseren Artikeln zu Montageprotokollen und Prüfprotokollen.
Fehler 9: Untergrund-Prüfung wird vernachlässigt
Viele Prüfer konzentrieren sich auf die Anschlageinrichtung selbst und übersehen den Untergrund. Dabei ist der Untergrund (Befestigungsgrund) genauso kritisch für die Sicherheit. Prüfen Sie immer: Risse im Beton? Korrosion der Befestigungselemente? Ausbrüche rund um die Verankerung?
Fehler 10: Keine klare Mangelbewertung und Handlungsempfehlung
Ein häufiger Fehler: Mängel werden dokumentiert, aber nicht klar bewertet. Ist der Anschlagpunkt noch nutzbar? Welche Maßnahmen sind erforderlich? Bis wann? Eine gute Prüfdokumentation enthält immer:
- Klare Bewertung: Mangelfrei / Mangel / Kritischer Mangel
- Bei Mängeln: Konkrete Handlungsempfehlung
- Zeitrahmen für Behebung
- Klare Aussage zur weiteren Nutzbarkeit
Häufig gestellte Fragen
Wie oft müssen Anschlagpunkte geprüft werden?
Nach DGUV Regel 112-198 müssen Anschlageinrichtungen mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden. Bei besonderen Bedingungen (z.B. aggressive Umgebung, hohe Nutzungsfrequenz) können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.
Wer darf Anschlagpunkte prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine sachkundige Person durchgeführt werden. Diese muss über die erforderliche Fachkunde, Kenntnisse der DIN EN 795 und DGUV-Vorschriften sowie praktische Erfahrung verfügen. Eine Schulung oder Weiterbildung wird dringend empfohlen.
Was passiert bei unvollständiger Prüfdokumentation?
Unvollständige Dokumentation kann im Schadensfall zu Haftungsfragen führen und gilt als Verstoß gegen die DGUV-Vorschriften. Im Extremfall kann die Berufsgenossenschaft die Nutzung der Anschlageinrichtung untersagen. Zudem drohen Bußgelder bei Arbeitsschutzkontrollen.
Kann ich Prüffristen selbst festlegen?
Nein, die Mindestanforderung ist eine jährliche Prüfung nach DGUV Regel 112-198. Aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung können jedoch kürzere Intervalle festgelegt werden. Längere Intervalle sind nicht zulässig.
Sind Fotos bei der Prüfung Pflicht?
Fotos sind nicht explizit vorgeschrieben, werden aber in der DGUV Information 201-056 empfohlen. Sie dienen als wichtiger Nachweis des Prüfzustands und sind im Schadensfall sehr wertvoll. Moderne digitale Lösungen wie SafePoint795 integrieren Fotodokumentation automatisch.
Fazit
Die meisten Prüffehler lassen sich durch systematische Prozesse, klare Checklisten und digitale Unterstützung vermeiden. Investieren Sie in die Qualifikation Ihrer Prüfer, setzen Sie auf digitale Lösungen wie SafePoint795 und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für jede Prüfung.
Die Verantwortung als sachkundige Person ist groß – aber mit den richtigen Werkzeugen und Prozessen können Sie sie professionell und rechtssicher erfüllen.
Prüffehler vermeiden mit digitalen Prüfprotokollen
Vollständige Protokolle mit Pflichtfeldern, automatisches Fristenmanagement, integrierte Fotodokumentation und rechtssichere Archivierung. Nie wieder Prüffehler durch vergessene Angaben.
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