Rettungskonzept Absturzsicherung: Pflichten, Ablauf und Mustervorlage (2026)
Wer PSA gegen Absturz einsetzt, muss auch planen, wie eine abgestürzte Person schnell gerettet werden kann. Das Rettungskonzept ist nicht optional — es ist eine gesetzliche Pflicht nach DGUV Regel 112-199. Dieser Ratgeber erklärt, was hineingehört, wie man es erstellt und wie oft es aktualisiert werden muss.
Warum ist ein Rettungskonzept Pflicht? (DGUV Regel 112-199)
Wenn ein Beschäftigter beim Einsatz von PSA gegen Absturz (PSAgA) stürzt und im Auffanggurt hängt, ist er in einer lebensbedrohlichen Situation — nicht nur durch die Sturzfolgen, sondern durch das Risiko eines Hängetraumas (orthostatischer Schock). Das Hängetrauma kann binnen Minuten bis wenigen Stunden tödlich sein.
Deshalb fordert die DGUV Regel 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") in Abschnitt 4.4: Der Arbeitgeber muss vor dem Einsatz von PSAgA festlegen, wie eine verunglückte Person zeitnah gerettet werden kann. Das Ergebnis dieser Planung ist das Rettungskonzept.
Rechtliche Grundlage ist darüber hinaus §5 ArbSchG (Gefährdungsbeurteilung) — die Rettung im Notfall ist Teil der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten mit PSAgA.
Konsequenz ohne Rettungskonzept: Bei einem BG-Audit oder nach einem Unfall muss das Rettungskonzept vorgelegt werden. Fehlt es, drohen Bußgelder und im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber.
Die 6 Pflichtinhalte eines Rettungskonzepts
Ein normgerechtes Rettungskonzept muss folgende Punkte abdecken:
- Beschreibung der Arbeitsbereiche: Wo wird mit PSAgA gearbeitet? Welche Anschlagpunkte werden genutzt? Lageplan mit Anschlagpunkt-Positionen.
- Absturzszenarien: Wo kann jemand abstürzen und in welchem Bereich würde er hängen? Ist er von außen erreichbar oder muss von innen gerettet werden?
- Rettungsgeräte und -ausrüstung: Welche Rettungsmittel stehen zur Verfügung? (z. B. Rettungshubgerät, Trittleiter, Teleskopleiter, Rettungstuch). Wo sind sie gelagert?
- Rettungsweg und Rettungsablauf:Schritt-für-Schritt-Ablauf der Rettung, abgestimmt auf die konkreten Absturzszenarien. Wer alarmiert wen? Wer rettet?
- Verantwortlichkeiten: Wer ist für die Rettung zuständig? (Rettungsbeauftragter, Ersthelfer, Vorarbeiter). Vertretungsregelung bei Abwesenheit.
- Schulungsnachweise: Wer wurde in der Rettung unterwiesen? Datum und Unterschrift der unterwiesenen Personen.
Rettungsgeräte und Rettungswege planen
Die Wahl des Rettungsgeräts hängt vom Einsatzort und dem Absturzszenario ab. Typische Rettungsmittel:
| Rettungsmittel | Einsatz | Vorteil |
|---|---|---|
| Trittleiter / Anlegeleiter | Flachdach, Person nahe Dachkante | Einfach, keine Schulung nötig |
| Rettungshubgerat (z. B. Rollgliss) | Person hängt frei, kein Zugang von unten | Rettung auch ohne Leiter möglich |
| Rettungstuch | Niedrige Absturzhöhe, bewusste Person | Günstig, einfach zu lagern |
| Feuerwehr (Notruf 112) | Immer als Backup einplanen | Professionelle Kräfte, Hubrettungsfahrzeug |
Wichtig: Die Eigenrettung durch das Team muss schneller sein als die Feuerwehr-Ankunft, da bei Hängetrauma-Risiko die Reaktionszeit entscheidend ist. Für abgelegene Standorte (z. B. Industriedächer außerorts) ist ein Rettungshubgerät Pflicht.
Verantwortlichkeiten und Schulungsnachweise
Das Rettungskonzept benennt konkrete Personen — keine Funktionsbezeichnungen ohne Namensangabe. Mindestinhalt:
- Rettungsbeauftragter: Verantwortlich für die Durchführung der Rettung (Name, Vertretung)
- Ersthelfer: Wer leistet Erste Hilfe nach der Rettung? (Ersthelfer-Ausbildung vorhanden und aktuell?)
- Alarmierungskette: Wer ruft wen an, in welcher Reihenfolge? (inkl. Notrufnummern)
Alle benannten Personen müssen im Umgang mit den Rettungsgeräten unterwiesen sein. Die Unterweisung muss dokumentiert werden (Datum, Name, Unterschrift). Eine praktische Übung alle 1–2 Jahre wird empfohlen.
Beispiel-Rettungskonzept für Dachdecker (Vorlage in der Beta)
SafePoint795 stellt Beta-Nutzern eine ausfüllbare Rettungskonzept-Vorlage für das Dachdeckerhandwerk zur Verfügung. Die Vorlage deckt alle 6 Pflichtinhalte ab und enthält ein Beispiel-Szenario für ein gewerbliches Flachdach.
Zugang über die Beta — kostenlos registrieren und Vorlage herunterladen.
Ein Mindest-Rettungskonzept für ein einfaches Flachdach mit 2 Einzelanschlagpunkten kann auf 1–2 Seiten passen: Lageplan, Absturzszenario, Rettungsablauf (Leiter + Ersthelfer + Notruf 112), benannte Verantwortliche, Unterweisungsnachweis.
Rettungskonzept aktualisieren — wie oft?
Das Rettungskonzept ist kein statisches Dokument. Es muss aktualisiert werden bei:
- Neuen Arbeitsbereichen oder neuen Anschlagpunkten (anderes Absturzszenario)
- Neuem PSA-Equipment (andere Rettungsgeräte erforderlich)
- Personalwechsel in Schlüsselfunktionen (neuer Rettungsbeauftragter, neuer Ersthelfer)
- Baulichen Änderungen am Gebäude (neue Zugangswege, geänderte Dachgeometrie)
- Nach einem Absturzereignis — immer eine Überprüfung des Konzepts und ggf. Anpassung
- Mindestens jährlich — als Teil der Wiederholungsunterweisung
Das Datum der letzten Aktualisierung und der Ersteller müssen im Dokument vermerkt sein.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Rettungskonzept gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Wenn PSA gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt wird, muss der Arbeitgeber nach DGUV Regel 112-199 und ArbSchG §5 sicherstellen, dass eine verunglückte Person zeitnah gerettet werden kann. Das Rettungskonzept ist der schriftliche Nachweis dieser Sicherstellung. Die zuständige BG kann bei BG-Begehungen das Rettungskonzept einfordern.
Wie schnell muss eine verunglückte Person gerettet werden?
Es gibt keine gesetzliche Minutenvorgabe, aber die DGUV Regel 112-199 spricht von einer Rettung, die das Hängetrauma (Orthostatic Shock) verhindert. In der Praxis werden 15–20 Minuten als Richtwert genannt — danach steigt das Risiko eines Hängetraumas deutlich. Das Rettungskonzept muss eine Rettungszeit unter diesem Schwellenwert realistisch ermöglichen.
Was ist ein Hängetrauma?
Als Hängetrauma (auch: orthostatischer Schock) bezeichnet man einen lebensbedrohlichen Kreislaufkollaps, der entstehen kann, wenn eine Person regungslos im Auffanggurt hängt. Das Blut versackt in den Beinen, der venöse Rückfluss zum Herz nimmt ab. Eine hängende Person kann innerhalb von Minuten bis wenigen Stunden bewusstlos werden. Deshalb ist eine schnelle Rettung lebenswichtig.
Muss das Rettungskonzept schriftlich vorliegen?
Ja. Das Rettungskonzept muss schriftlich dokumentiert und am Einsatzort verfügbar sein. Mündliche Absprachen reichen nicht — bei einer BG-Begehung oder nach einem Unfall muss das Dokument vorgelegt werden können. Es empfiehlt sich, das Konzept auch in der Betriebsunterweisung zu verwenden und die Unterweisung zu dokumentieren.
Wie oft muss das Rettungskonzept aktualisiert werden?
Mindestens einmal jährlich oder nach wesentlichen Änderungen: neue Arbeitsbereiche, neue PSA-Systeme, Personalwechsel in Schlüsselfunktionen (Retter, Ersthelfer), Änderungen der baulichen Situation (Umbau, neue Zugangswege). Nach einem tatsächlichen Absturzereignis muss das Konzept grundsätzlich überprüft werden.