Prüfung von Anschlagpunkten: Ablauf, Fristen und Dokumentation (2026)
Anschlagpunkte zur Absturzsicherung müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden — das schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Information 201-056 vor. Wer prüfen lassen muss, wie oft, wer prüfen darf und was ins Protokoll gehört, erklären wir auf dieser Seite.
Wer muss Anschlagpunkte prüfen lassen?
Betreiber von Anschlageinrichtungen — das sind in der Regel Gebäudeeigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, Industriebetriebe oder Facility Manager — tragen die Verantwortung für den sicheren Zustand ihrer Anschlagpunkte. Die rechtliche Grundlage ist §10 BetrSichV in Verbindung mit der DGUV Information 201-056.
Betreiberpflicht auf einen Blick
- ✓ Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Abnahme durch befähigte Person)
- ✓ Wiederkehrende Prüfung mindestens alle 12 Monate
- ✓ Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen (Sturz, Lastfall, Beschädigung)
- ✓ Sichtkontrolle durch den Benutzer vor jedem Einsatz
- ✓ Dokumentation aller Prüfungen mit Protokoll
Auch wenn die Prüfung an einen externen Prüfservice delegiert wird, bleibt der Betreiber verantwortlich dafür, dass die Prüffristen eingehalten werden und die Protokolle aufbewahrt werden.
Wie oft? — Prüfintervalle nach DGUV 201-056 und BetrSichV
Die Mindestanforderung ist die jährliche Prüfung. In der Praxis können kürzere Intervalle geboten sein:
| Prüfart | Intervall | Wer prüft? |
|---|---|---|
| Sichtkontrolle (Benutzer) | Vor jedem Einsatz | Jeder Benutzer der PSAgA |
| Wiederkehrende Prüfung | Mindestens alle 12 Monate | Befähigte Person nach TRBS 1203 |
| Außerordentliche Prüfung | Nach Ereignis (Sturz, Schaden) | Befähigte Person nach TRBS 1203 |
| Erstprüfung (Abnahme) | Vor erster Inbetriebnahme | Befähigte Person nach TRBS 1203 |
Kürzere Intervalle können sich ergeben aus: intensiver Nutzung, aggressiver Umgebung (Salzluft, Chemikalien), Empfehlung des Herstellers oder Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf prüfen? — Anforderungen an die befähigte Person
Die jährliche Prüfung von Anschlagpunkten darf ausschließlich eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchführen. Das bedeutet:
- Einschlägige Berufsausbildung (z. B. Dachdecker, Metallbauer, Gerüstbauer)
- Berufserfahrung mit Anschlageinrichtungen (mind. 1 Jahr wird empfohlen)
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Anschlageinrichtungen (kein langjähriger Stillstand)
- Spezifische Kenntnisse der relevanten Normen (DIN EN 795, DGUV 201-056, TRBS 1203)
In der Praxis wird die Qualifikation meist durch eine Sachkunde-Schulung bei der BG Bau, dem IFA oder einem anerkannten Schulungsträger nachgewiesen. Der Begriff „Sachkundiger für Anschlageinrichtungen" bezeichnet in der Branche häufig eine befähigte Person mit dieser spezifischen Schulung.
→ Mehr zu Qualifikation und Abgrenzung: Befähigte Person nach TRBS 1203
Ablauf der wiederkehrenden Prüfung (12-Punkte-Checkliste)
Eine normgerechte Jahresprüfung nach DGUV 201-056 umfasst mindestens folgende Schritte:
- Dokumentenprüfung: Montageprotokoll und letztes Prüfprotokoll sichten, Typ und Hersteller identifizieren.
- Sichtprüfung Befestigung: Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben, Schweißnähte) auf Korrosion, Lockersitzen und Beschädigungen prüfen.
- Sichtprüfung Grundkörper: Auf mechanische Beschädigungen, Verformungen, Risse, Korrosion prüfen.
- Prüfung beweglicher Teile (Typ B/C): Führungsschienen, Läufer, Verbindungselemente auf Leichtgängigkeit und Verschleiß prüfen.
- Kennzeichnungsprüfung: CE-Zeichen, Herstellerangaben, max. Belastung, Baujahr noch lesbar?
- Untergrundprüfung: Dach- oder Wandbefestigung: Auffälligkeiten am Untergrund (Risse, Absenkungen)?
- Funktionsprüfung Seil (Typ C): Seil auf Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen prüfen.
- Zugangsbeurteilung: Sind alle Anschlagpunkte sicher erreichbar? Dachzugang dokumentieren.
- Mängelerfassung: Alle Mängel mit Foto und Beschreibung dokumentieren.
- Bewertung Gesamtzustand: Prüfungsergebnis: mängelfrei / mit Mängeln / gesperrt.
- Prüfprotokoll erstellen: Alle Pflichtfelder ausfüllen (→ Pflichtinhalte des Prüfprotokolls).
- Nächste Prüffrist festlegen: Datum der nächsten Prüfung im Protokoll und im Prüfmanagement-System eintragen.
Prüfprotokoll — Pflichtinhalte und Aufbewahrungsfristen
Ein rechtskonformes Prüfprotokoll für Anschlagpunkte muss nach DGUV 201-056 mindestens folgende Angaben enthalten:
- Datum und Ort der Prüfung
- Name, Qualifikation und Unterschrift der prüfenden Person (befähigte Person)
- Eindeutige Identifikation des Anschlagpunkts: Typ nach DIN EN 795 (A–E), Hersteller, Modell, Seriennummer oder Fabrik-Bezeichnung
- Einbauort (Gebäude, Dachfläche, GPS-Koordinaten)
- Art und Umfang der durchgeführten Prüfung
- Prüfergebnis: mängelfrei / mit Mängeln (Beschreibung) / gesperrt
- Datum der nächsten fälligen Prüfung
Aufbewahrungsfrist: Mindestens bis zur nächsten Prüfung. Empfohlen: 10 Jahre (im Schadensfall können ältere Nachweise entscheidend sein).
Typische Fehler bei der Anschlagpunkt-Prüfung
Die häufigsten Fehler, die Betreiber und Prüfer machen, reichen von fehlender Erstprüfung bis zu unvollständigen Protokollen. Ausführlich erklärt in unserem Ratgeber: 10 häufigste Fehler bei der Anschlagpunkt-Prüfung.
Was kostet eine Prüfung von Anschlagpunkten?
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Anzahl der Anschlagpunkte, Typ (Einzelpunkt Typ A vs. Seilsystem Typ C), Zugänglichkeit des Dachs, Anfahrt und regionaler Markt.
Richtwerte aus der Praxis (ohne Gewähr, Preise variieren stark):
- Typ A/B (Einzelpunkte): ca. 40–90 € pro Punkt inkl. Protokoll
- Typ C (Seilsysteme): oft Pauschalpreis je Seilstrang (150–400 €)
- Größere Objekte: häufig Pauschalangebote nach Aufwand
Hinweis: SafePoint795 reduziert den Protokollierungs-Aufwand für Prüfer erheblich — die digitale Erfassung direkt am Anschlagpunkt spart 20–40 Minuten pro Prüftag.
Häufig gestellte Fragen
Wie oft müssen Anschlagpunkte geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person nach TRBS 1203. Darüber hinaus nach jedem außergewöhnlichen Ereignis (z. B. Sturz, Lastfall, Kollision) sowie vor der ersten Inbetriebnahme (Erstprüfung). Eine Sichtprüfung durch den Benutzer ist vor jedem Einsatz erforderlich.
Wer darf Anschlagpunkte prüfen?
Die jährliche wiederkehrende Prüfung darf nur eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchführen. Das ist eine Person mit einschlägiger Berufsausbildung, Berufserfahrung im Bereich Anschlageinrichtungen und zeitnaher beruflicher Tätigkeit. Übliche Qualifikation: Sachkunde-Ausbildung für Anschlageinrichtungen (z. B. über BG Bau oder IFA).
Was kostet eine Prüfung von Anschlageinrichtungen?
Die Kosten variieren je nach Anzahl der Anschlagpunkte, Typ (Einzelpunkt, Seilsystem), Dachzugang und Region. Typisch: 40–90 € pro Einzelpunkt (Anfahrt, Prüfung, Protokoll). Seilsysteme (Typ C) werden oft pauschal abgerechnet. Digitale Protokollierung mit SafePoint795 reduziert den Aufwand für Prüfer erheblich.
Was gehört ins Prüfprotokoll für Anschlagpunkte?
Ein Prüfprotokoll nach DGUV 201-056 muss mindestens enthalten: Datum der Prüfung, Name und Qualifikation der prüfenden Person, eindeutige Identifikation des Anschlagpunkts (Typ, Hersteller, Seriennummer, Einbauort), Prüfumfang (Sicht-, Funktions-, ggf. Belastungsprüfung), Prüfergebnis und ggf. Mängel, Datum der nächsten Prüfung sowie Unterschrift der prüfenden Person.
Was passiert, wenn die Prüffrist überschritten ist?
Ist die Jahresfrist abgelaufen, darf der Anschlagpunkt nicht mehr benutzt werden. Bei einem Arbeitsunfall entfällt der Versicherungsschutz der BG, und der Betreiber haftet persönlich. Darüber hinaus drohen Bußgelder nach BetrSichV §22 (bis 30.000 €) und Beanstandungen bei BG-Begehungen.
Muss ich Prüfprotokolle aufbewahren?
Ja. Prüfprotokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Empfohlen wird eine Aufbewahrungsdauer von mindestens 10 Jahren, da im Schadensfall auch ältere Prüfnachweise relevant sein können. SafePoint795 archiviert alle Protokolle automatisch und lückenlos.