Anschlagpunkt nach EN 795: Typen, Pflichten und Prüfung
Ein Anschlagpunkt nach DIN EN 795 ist die zentrale Komponente einer Absturzsicherung: Er nimmt die Kräfte auf, die bei einem Absturz über Auffanggurt und Verbindungsmittel auf ihn wirken. Die Norm klassifiziert Anschlagpunkte in fünf Typen — von festen Einzelankern bis zu Gewichtsverankerungen auf Flachdächern. Dieser Leitfaden erklärt, was Betreiber über die Norm, ihre Pflichten und die Dokumentation wissen müssen.
Was ist ein Anschlagpunkt nach EN 795?
DIN EN 795 — „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz — Anschlageinrichtungen" — ist die europäische Produktnorm für Einrichtungen, die als Verankerungspunkt für PSA gegen Absturz dienen. Sie definiert fünf Typen (A bis E),各自的 Konstruktions- und Festigkeitsanforderungen sowie Prüf- und Kennzeichnungsregeln.
Die Norm richtet sich primär an Hersteller. Für Betreiber wird sie durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Information 201-056 verpflichtend: Beide Regelwerke fordern regelmäßige Prüfungen und eine lückenlose Dokumentation jedes Anschlagpunktes.
Die 5 Typen im Überblick
DIN EN 795 unterscheidet fünf Typen von Anschlageinrichtungen. Jeder Typ hat spezifische Merkmale und Einsatzbereiche:
| Typ | Bezeichnung | Typisches Einsatzgebiet |
|---|---|---|
| Typ A | Ortsfeste Einzelanschlagpunkte | Dachanker, Wandbügel, Deckenösen |
| Typ B | Temporäre Anschlageinrichtungen | Mobile Stative, Klemm-/Schraubsysteme |
| Typ C | Horizontale Seilsicherungssysteme | Flachdach-Kantensicherung, Laufwege |
| Typ D | Starre Führungsschienen | Industriehallen, Tanklager, Kraftwerke |
| Typ E | Ballast-/Gewichtsverankerungen | Flachdächer ohne Eingriff in die Dachhaut (≤ 5°) |
Typ A: Ortsfeste Einzelanschlagpunkte
Fest installierte Einzelanschlagpunkte an Gebäuden oder Bauwerken — z. B. Dachanker, Wandbügel, Deckenösen. Keine beweglichen Teile, direkt an der Struktur befestigt. Typ A ist die am häufigsten geprüfte Kategorie.
Typ B: Temporäre Anschlageinrichtungen
Mobile oder temporäre Systeme, die nicht dauerhaft installiert werden — z. B. Dreibeine und mobile Anschlagstative. Kein Eingriff in die Gebäudestruktur erforderlich.
Typ C: Horizontale Seilsicherungssysteme
Flexible Drahtseile oder Stahlbänder zwischen zwei oder mehr Ankerpunkten. Ermöglichen horizontale Bewegungsfreiheit entlang der Arbeitslinie — z. B. Dachkantensicherung auf Flachdächern.
Typ D: Starre Führungsschienen
Starre Schienensysteme (Aluminium- oder Stahlschienen) mit Gleitläufern. Bieten kontrollierte horizontale Bewegung mit hoher Tragfähigkeit — typisch für Industriehallen und Tanklager.
Typ E: Ballast-/Gewichtsverankerungen
Anschlageinrichtungen, die ihre Tragfähigkeit ausschließlich über Gewicht und Ballast erreichen — ohne Eingriff in die Dachhaut oder das Tragwerk. Konzipiert für Flachdächer mit in der Regel ≤ 5° Neigung.
Rechtliche Pflichten für Betreiber
Prüffristen nach DIN EN 795 und BetrSichV
Für Anschlagpunkte nach DIN EN 795 gilt die Mindestprüffrist von 12 Monaten. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Betreiber jedoch, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung eigenständig zu prüfen, ob kürzere Intervalle erforderlich sind. Das kann z. B. bei starker Witterungsbelastung, hoher Nutzungsfrequenz oder Herstellerempfehlung der Fall sein.
Sachkundige Person: Wer darf prüfen?
Die Prüfung muss durch eine sachkundige Person erfolgen. Das ist jemand, der:
- ausreichende Fachkenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz besitzt,
- die einschlägigen Normen kennt (DIN EN 795, DGUV 112-198, BetrSichV),
- die Prüfung eigenverantwortlich und gewissenhaft durchführen kann.
Eine formale Zertifizierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — eine entsprechende Schulung und Praxiserfahrung sind jedoch unerlässlich.
Dokumentationspflichten im Detail
Für jeden Anschlagpunkt muss ein vollständiges Prüfprotokoll vorliegen. Es muss mindestens enthalten:
- Standort und Bezeichnung des Anschlagpunktes
- Typ nach DIN EN 795 (A, B, C, D oder E)
- Herstellerangaben und Baujahr
- Datum der Prüfung
- Name und Qualifikation der prüfenden Person
- Ergebnis der Prüfung (Mängel, Freigabe oder Sperrung)
- Datum der nächsten Prüfung
Montage: Was muss dokumentiert werden?
Pflichtangaben im Montageprotokoll
Bereits bei der Montage beginnt die Dokumentationspflicht. Ein vollständiges Montageprotokoll muss mindestens enthalten:
- Standort und genaue Lageangabe (Gebäude, Dach, Position)
- Typ nach DIN EN 795
- Hersteller, Typenbezeichnung, CE-Kennzeichen
- Montagedatum und Name des Monteurs
- Befestigungsart und Tragebauwerk
- Auf Fotos: Lage, Montagezustand, Umgebungsbedingungen
CE-Kennzeichen und Herstellernachweis
Jeder Anschlagpunkt muss bei Inbetriebnahme ein CE-Kennzeichen tragen — zusammen mit dem Namen des Herstellers, dem Typ und dem Baujahr. Das CE-Kennzeichen bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen der DIN EN 795 erfüllt. Ohne CE-Kennzeichen ist der Anschlagpunkt nicht betriebsfähig.
Wiederkehrende Prüfung: Ablauf und Dokumentation
Prüfungsumfang
Eine normgerechte Prüfung umfasst drei Kernbereiche:
- Sichtprüfung: Korrosion, Risse, Deformationen, Beschädigungen am Anschlagpunkt und an der Befestigung.
- Funktionsprüfung: Sicherungsmechanismen, bewegliche Teile, Verriegelungen — alles auf einwandfreie Funktion prüfen.
- Kennzeichnungsprüfung: Lesbarkeit und Vollständigkeit von CE-Kennzeichen, Typ, Hersteller und Prüfzeichen.
Typische Fehler bei der Prüfung
- Keine schriftliche Dokumentation: Mündliche Prüfungen haben rechtlich keinen Bestand.
- Automatisch 12-Monats-Frist: Ohne Gefährdungsbeurteilung kann die Frist zu lang sein.
- Keine Prüfung nach besonderen Ereignissen: Nach Sturz oder ungewöhnlicher Belastung sofort prüfen.
- Unterlassene Mängelverfolgung: Gefundene Mängel müssen bis zur Behebung nachverfolgt werden.
Außerordentliche Prüfung nach besonderen Ereignissen
Unabhängig von der regulären Fristplanung muss sofort eine außerordentliche Prüfung erfolgen nach:
- einem Absturz / Auffangen einer Person,
- ungewöhnlicher Belastung,
- sichtbaren Schäden am Anschlagpunkt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Anschlagpunkt nach DIN EN 795?
Ein Anschlagpunkt nach DIN EN 795 ist eine Einrichtung, an die sich Personen mit PSA gegen Absturz (Auffanggurt + Verbindungsmittel) anschließen. Die Norm definiert fünf Typen — von festen Einzelankern bis zu Gewichtsverankerungen auf Flachdächern.
Welche Typen unterscheidet DIN EN 795?
Typ A (feste Einzelanschlagpunkte, z. B. Dachanker), Typ B (tragbare/temporäre Anschlageinrichtungen), Typ C (horizontale Seilsicherungssysteme), Typ D (starre Führungsschienen) und Typ E (Ballast-/Gewichtsverankerungen ohne Eingriff in die Dachhaut).
Wie oft muss ein Anschlagpunkt geprüft werden?
Mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Betreiber, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung auch kürzere Intervalle festzulegen — z. B. bei hoher Nutzungsfrequenz, Korrosionsbelastung oder Herstellerempfehlung.
Wer darf Anschlagpunkte prüfen?
Eine sachkundige Person mit ausreichenden Fachkenntnissen und Erfahrungen im Bereich PSA gegen Absturz, die die einschlägigen Normen kennt (DIN EN 795, DGUV 112-198, BetrSichV). Eine formale Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben.
Wann ist eine außerordentliche Prüfung nötig?
Nach einem Absturz, einer ungewöhnlichen Belastung (z. B. Auffangen einer Person) oder sichtbaren Schäden — unabhängig von der regulären Fristplanung.
Was muss im Montageprotokoll stehen?
Standort und Bezeichnung, Typ nach DIN EN 795 (A–E), Herstellerangaben und Baujahr, Montagedatum, Name des Monteurs, Befestigungsart und Tragebauwerk, CE-Kennzeichen und Prüfzeichen.