Anschlagpunkt Prüfung & Wartung: Intervalle nach DGUV 312-906
Jährliche Prüfung, sachkundige Person, Prüfprotokoll & Wartung für Anschlagpunkte nach DIN EN 795. Fristen, Kosten & Checklisten.
Warum müssen Anschlagpunkte jährlich geprüft werden?
Anschlagpunkte sind sicherheitskritische Arbeitsmittel. Bei einem Absturz muss der Anschlagpunkt eine Sturzlast von bis zu 12 kN (ca. 1,2 Tonnen) standhalten – andernfalls drohen schwere oder tödliche Verletzungen.
Im Laufe der Zeit können Anschlagpunkte durch verschiedene Faktoren an Tragfähigkeit verlieren:
- Korrosion: Witterungseinflüsse (Regen, Schnee, Salz) greifen Metall an
- Mechanische Belastung: Stöße, Vibrationen, thermische Ausdehnung
- UV-Strahlung: Bei Kunststoffkomponenten (z.B. Seilsysteme)
- Veränderungen am Dach: Neueindeckung, PV-Anlagen, Dachdurchbrüche
Rechtliche Grundlage:
Die jährliche Prüfpflicht ergibt sich aus DGUV Grundsatz 312-906 („Sachkunde für die Prüfung von PSA gegen Absturz") in Verbindung mit BetrSichV § 14 (Betriebssicherheitsverordnung).
Prüfintervall: Mindestens alle 12 Monate
Nach DGUV Grundsatz 312-906 müssen Anschlagpunkte mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person geprüft werden.
Regelintervall: 12 Monate
Das Regelintervall von 12 Monaten gilt für „normale" Einsatzbedingungen:
- Gelegentliche Nutzung (z.B. 2-4x/Jahr für Wartung)
- Durchschnittliche Witterungsbedingungen (kein Hochseeküstenklima, keine Chemikalien)
- Keine Vorschäden/Unfälle seit letzter Prüfung
Kürzere Intervalle (6 Monate oder weniger)
In folgenden Fällen sollte das Prüfintervall verkürzt werden:
- Intensive Nutzung: z.B. täglich genutzt (auf Industriedächern mit laufender Wartung)
- Extreme Witterung: Hochseeküste (Salzluft), Industriegebiete (Chemikalien), Alpenregion (starker Frost)
- Nach Sturzlast: Wenn ein Anschlagpunkt tatsächlich belastet wurde (Absturz abgefangen), sofort prüfen!
- Herstellervorgabe: Manche Hersteller fordern kürzere Intervalle (z.B. bei Seilsystemen 6 Monate)
Verlängerte Intervalle? Nur in Ausnahmefällen
Eine Verlängerung über 12 Monate ist nur in Ausnahmefällen zulässig (z.B. bei sehr geringer Nutzung + keine Witterungsbelastung) und muss durch eine Gefährdungsbeurteilung begründet werden.
Empfehlung: Bleiben Sie bei 12 Monaten – das Haftungsrisiko bei verlängerten Intervallen ist zu hoch.
Sachkundige Person: Wer darf prüfen?
Die jährliche Prüfung darf nur durch sachkundige Personen nach DGUV Grundsatz 312-906 durchgeführt werden.
Anforderungen an sachkundige Personen
Eine sachkundige Person muss über folgende Qualifikationen verfügen:
- Fachkenntnisse zu PSA gegen Absturz: Kenntnis der Normen (DIN EN 795, DGUV 201-056), Funktionsweise von Anschlageinrichtungen
- Praktische Erfahrung: Montage & Wartung von Anschlagpunkten (mind. 2-3 Jahre Berufserfahrung empfohlen)
- Schulung: Teilnahme an Sachkunde-Lehrgang nach DGUV 312-906 (Dauer: 2-3 Tage, Kosten: ca. 500-800 €)
- Regelmäßige Fortbildung: Alle 3-5 Jahre Auffrischungskurs
Wer bietet Sachkunde-Schulungen an?
- Berufsgenossenschaften: BG BAU, BG Holz und Metall
- TÜV: TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland
- Private Anbieter: z.B. Skylotec Academy, ABS Safety Training
Inhouse-Sachkundiger vs. externe Prüfservices
| Kriterium | Inhouse-Sachkundiger | Externe Prüfservices |
|---|---|---|
| Kosten pro Prüfung | Niedrig (nur Arbeitszeit) | 30-60 €/Anschlagpunkt |
| Initialkosten | Schulung: 500-800 € | Keine |
| Flexibilität | Hoch (jederzeit) | Terminabhängig |
| Haftungsrisiko | Beim Betrieb | Beim Prüfservice |
| Sinnvoll ab... | 50+ Anschlagpunkte/Jahr | < 50 Anschlagpunkte/Jahr |
Prüfablauf: Was wird wie geprüft?
Die jährliche Prüfung umfasst Sicht-, Funktions- und Dokumentationsprüfung.
1. Sichtprüfung (visuell)
Der Prüfer untersucht den Anschlagpunkt auf sichtbare Schäden:
- Korrosion: Rostbildung, Lochfraß (vor allem an Schweißnähten)
- Risse: Im Metall, an Verbindungsstellen
- Verformungen: Verbogene Ösen, verzogene Platten
- Beschädigungen der Beschichtung: Abgeplatzte Farbe, Verzinkung
- Fehlende/unleserliche Kennzeichnung:CE-Zeichen, Typenschild
2. Funktionsprüfung (mechanisch)
Der Prüfer testet die Festigkeit des Anschlagpunkts:
- Wackeltest: Händisches Rütteln am Anschlagpunkt (Lockerung der Verankerung?)
- Festigkeit der Schrauben: Nachziehen mit Drehmomentschlüssel (falls zugänglich)
- Bei Seilsystemen (Typ C): Seilvorspannung messen, Durchhang prüfen, Umlenkrollen auf Leichtgängigkeit
- Bei mobilen Systemen (Typ B): Ballast vollständig, Verriegelungen funktionsfähig
3. Dokumentationsprüfung
Der Prüfer kontrolliert, ob die Montagedokumentation vorhanden und vollständig ist:
- Montageprotokoll vorhanden?
- Fotos der Verankerung verfügbar?
- Dachplan mit Lageskizze hinterlegt?
- Vorherige Prüfprotokolle auffindbar?
Tipp: Prüfung vorbereiten
Mit SafePoint795 haben Sie alle Dokumentation digital verfügbar: Prüfer kann vorab Zugriff erhalten, spart Zeit vor Ort. Prüfprotokoll wird direkt in der Software erstellt.
Prüfprotokoll: Was muss dokumentiert werden?
Nach der Prüfung erstellt die sachkundige Person ein Prüfprotokoll mit folgenden Angaben:
Pflichtangaben
- Prüfer-Daten: Name, Qualifikation (sachkundige Person nach DGUV 312-906), Firma
- Prüfdatum & nächster Prüftermin (max. 12 Monate später)
- Anschlagpunkt-Identifikation: Nummer (AP-01, AP-02...), Hersteller, Typ, Standort
- Prüfergebnis: „In Ordnung" / „Mangel" / „Gesperrt" / „Außerbetrieb genommen"
- Festgestellte Mängel: Beschreibung, Schweregrad, empfohlene Maßnahmen
- Fotos: Zustand nach Prüfung (insbesondere bei Mängeln)
- Unterschrift: Prüfer + ggf. Auftraggeber
Prüfergebnis-Kategorien
- „In Ordnung": Anschlagpunkt sicher nutzbar, nächste Prüfung in 12 Monaten
- „Mangel (geringfügig)": Nutzung noch möglich, aber Mangel zeitnah beheben (z.B. Korrosion im Anfangsstadium)
- „Mangel (erheblich)": Nutzung nur eingeschränkt, Mangel vor nächster Nutzung beheben
- „Gesperrt": Anschlagpunkt darf nicht mehr genutzt werden, Kennzeichnung (z.B. rotes Band)
- „Außerbetrieb genommen": Anschlagpunkt muss entfernt/ersetzt werden (irreparabler Schaden)
Wartung von Anschlagpunkten
Neben der jährlichen Prüfung können Wartungsarbeiten erforderlich sein:
Typische Wartungsarbeiten
- Reinigung: Entfernen von Schmutz, Laub, Moos (verstopfte Ösen können reißen)
- Nachziehen von Schrauben: Bei Lockerung durch Vibrationen
- Korrosionsschutz erneuern: Nachstreichen von Beschichtungen
- Bei Seilsystemen: Seilvorspannung nachjustieren, Schmiermittel erneuern
Wer führt Wartung durch?
Kleinere Wartungsarbeiten (Reinigung, Nachziehen) kann jede Person mit Fachkenntnissen durchführen (z.B. Hausmeister, Dachdecker).
Größere Wartungsarbeiten (z.B. Austausch von Komponenten, Nachspannen von Seilen) sollten nur durch sachkundige Personen oder Fachbetriebe erfolgen.
Kosten für Prüfung & Wartung
Die Kosten für die jährliche Prüfung variieren je nach Anzahl der Anschlagpunkte, Region und Anbieter:
Richtwerte (Stand 2025)
- Einzelanschlagpunkte (Typ A): 30-50 €/Stück
- Seilsysteme (Typ C): 200-500 € pauschal (je nach Länge)
- Schienensysteme (Typ D): 150-400 € pauschal
- Anfahrt: 50-150 € (oft ab 10+ Anschlagpunkten pauschal)
- Prüfprotokoll: Meist im Preis enthalten
Kostenbeispiel
Dach mit 20 Einzelanschlagpunkten (Typ A):
- 20 Anschlagpunkte × 40 € = 800 €
- Anfahrt pauschal: 100 €
- Prüfprotokoll (PDF): inklusive
- Gesamt: 900 € (ca. 45 €/Anschlagpunkt)
Wartungskosten
Wartungsarbeiten werden meist nach Aufwand abgerechnet (50-80 €/Stunde Arbeitszeit). Kleine Wartung (Reinigung, Nachziehen) oft im Rahmen der Prüfung kostenlos.
Fristen-Management: Nie wieder Prüfung vergessen
Das größte Problem in der Praxis: Vergessene Prüffristen.
Folgen abgelaufener Prüffristen
- Arbeitsschutzverstoß: Nutzung von Anschlagpunkten mit abgelaufener Prüfung ist verboten
- Haftungsrisiko: Bei Unfällen persönliche Haftung für Arbeitgeber
- BG-Audit: Bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft drohen Bußgelder
Lösung: Automatische Fristen-Reminder
SafePoint795 löst das Problem durch automatische E-Mail-Reminders:
- 4 Wochen vor Ablauf: Erste Erinnerung („Prüfung für AP-01 bis AP-12 fällig in 4 Wochen")
- 1 Woche vor Ablauf: Dringende Erinnerung
- Nach Ablauf: Warnung („ÜBERFÄLLIG: Prüfung sofort durchführen!")
Nie wieder Prüffristen verpassen
SafePoint795 verwaltet alle Prüffristen automatisch und erinnert Sie per E-Mail. Testen Sie 14 Tage kostenlos.
Häufige Fragen zu Prüfung & Wartung
Wie oft müssen Anschlagpunkte geprüft werden?
Nach DGUV Grundsatz 312-906 müssen Anschlagpunkte mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person geprüft werden. Bei intensiver Nutzung oder Witterungsextremen kann das Intervall kürzer sein.
Wer darf Anschlagpunkte prüfen?
Nur sachkundige Personen nach DGUV Grundsatz 312-906 dürfen die jährliche Prüfung durchführen. Diese benötigen Fachkenntnisse zu PSA gegen Absturz sowie praktische Erfahrung in Montage & Wartung von Anschlageinrichtungen.
Was kostet die jährliche Prüfung?
Die Kosten variieren je nach Anzahl der Anschlagpunkte und Region. Typisch: 30-60 € pro Anschlagpunkt (inkl. Anfahrt, Prüfung, Protokoll). Bei größeren Dächern oft Pauschalpreis.
Was passiert, wenn die Prüfung abgelaufen ist?
Abgelaufene Prüffristen bedeuten: Der Anschlagpunkt darf nicht mehr genutzt werden (Arbeitsschutzverstoß). Bei Unfällen drohen Haftungsrisiken für Arbeitgeber und Monteur. SafePoint795 erinnert automatisch an Prüffristen.
Muss ich als Dachdecker selbst prüfen oder extern?
Beides möglich: Entweder Sie lassen von externen Prüfservices prüfen oder qualifizieren eigene Mitarbeiter zur sachkundigen Person (Schulung nach DGUV 312-906, ca. 2-3 Tage).