Anschlagpunkt Dokumentation: Pflicht nach DIN EN 795 & DGUV 201-056
Was muss im Montageprotokoll & Prüfprotokoll stehen? Rechtliche Grundlagen, Haftungsrisiko & Software-Lösung für Dachdecker.
Was ist die Dokumentationspflicht bei Anschlagpunkten?
Nach DGUV Information 201-056 („Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern") besteht für jeden montierten Anschlagpunkt nach DIN EN 795 eine klare Dokumentationspflicht.
Diese Pflicht umfasst zwei Dokumente:
- Montageprotokoll: Erstellt bei Installation, dokumentiert Montage-Details, Untergrund, Befestigungsmaterial
- Prüfprotokoll: Erstellt bei jährlicher Inspektion durch sachkundige Person, dokumentiert Zustand & Funktionstüchtigkeit
Rechtliche Konsequenz:
Die Dokumentation ist kein „nice to have", sondern Pflicht. Bei Unfällen ohne normgerechte Dokumentation drohen persönliche Haftungsrisiken für Monteur und Betrieb sowie Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.
Rechtliche Grundlagen der Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht ergibt sich aus mehreren aufeinander aufbauenden Vorschriften:
DIN EN 795 (Europäische Norm)
Die DIN EN 795 definiert technische Anforderungen an Anschlageinrichtungen für PSA gegen Absturz. Sie fordert in Abschnitt 4.5, dass Informationen zur Montage bereitgestellt werden müssen.
DGUV Information 201-056
Die DGUV Information 201-056 konkretisiert die Dokumentationspflicht für den deutschen Raum. Sie legt fest:
- Mindestinhalt des Montageprotokolls (siehe unten)
- Aufbewahrungspflicht am Gebäude (Kopien müssen vor Ort verfügbar sein)
- Übergabe an Bauherr/Betreiber nach Installation
DGUV Regel 112-198
Die DGUV Regel 112-198 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") fordert in Abschnitt 3.5, dass Anschlageinrichtungen regelmäßig geprüft und die Prüfungen dokumentiert werden müssen.
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel (inkl. Anschlagpunkte) regelmäßig prüfen zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Montageprotokoll: Was muss dokumentiert werden?
Das Montageprotokoll ist das zentrale Dokument für jeden Anschlagpunkt. Es wird bei der Installation erstellt und muss folgende Pflichtangaben enthalten:
1. Objekt-Identifikation
- Adresse des Gebäudes (Straße, PLZ, Ort)
- Bezeichnung des Objekts (z.B. „Lagerhalle Ost")
- Dachbereich (z.B. „Satteldach Südseite")
2. Installateur-Angaben
- Name des ausführenden Betriebs
- Name des verantwortlichen Monteurs
- Datum der Montage
- Unterschrift (optional: Qualifikationsnachweis)
3. Produkt-Details
- Hersteller (z.B. ABS Safety, Lux-Top, Skylotec)
- Produktbezeichnung (z.B. „ABS-Lock X-Rivet III-AB")
- Typ nach DIN EN 795 (Typ A, B, C, D oder E)
- CE-Kennzeichnung & Zertifikatsnummer
- Seriennummer (falls vorhanden)
4. Befestigungsmaterial & Untergrund
Kritischer Punkt: Etwa 30% der Anschlagpunkte sind fehlerhaft montiert, meist wegen ungeeignetem Untergrund oder falschem Befestigungsmaterial.
- Untergrund: Holz (Sparren, Schalung), Beton, Stahl, Trapezblech
- Schrauben/Dübel: Typ, Länge, Durchmesser (z.B. „Würth ASSY 8x120mm")
- Drehmoment: Falls vorgegeben (z.B. 25 Nm)
- Besonderheiten: z.B. Verstärkungsplatten, chemische Anker
5. Fotos der Montagesituation
Pflicht nach DGUV 201-056: Fotos sind integraler Bestandteil der Dokumentation, da die Verankerung nach Fertigstellung oft nicht mehr sichtbar ist (z.B. unter Dacheindeckung).
- Foto 1: Anschlagpunkt von oben (Übersicht)
- Foto 2: Befestigungspunkt/Untergrund (Detail)
- Foto 3: Umgebung/Kontext (z.B. Position auf Dach)
- Optional: Foto der CE-Kennzeichnung/Typenschild
6. Dachplan mit Lageskizze
Ein schematischer Dachplan (kann einfache Handskizze sein) zeigt:
- Position aller Anschlagpunkte auf dem Dach
- Nummerierung der Anschlagpunkte (AP-01, AP-02, etc.)
- Abstände zu Dachkanten, Gauben, PV-Anlagen (wichtig für spätere Prüfungen)
Tipp: SafePoint795 erstellt automatisch:
- ✓ Montageprotokoll mit allen Pflichtfeldern
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Prüfprotokoll: Jährliche Dokumentation
Nach DGUV Grundsatz 312-906 müssen Anschlagpunkte mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person geprüft werden. Das Prüfprotokoll dokumentiert:
Was wird geprüft?
- Sichtprüfung: Korrosion, Risse, Beschädigungen, Verformungen
- Funktionsprüfung: Festigkeit der Verankerung (Wackeltest, ggf. Zuglast-Prüfung)
- Umgebung: Veränderungen am Dach (Neueindeckung, PV-Anlagen, etc.)
- Bei Seilsystemen (Typ C): Seilvorspannung, Durchhang, Umlenkrollen
Pflichtangaben im Prüfprotokoll
- Prüfer: Name, Qualifikation (sachkundige Person nach DGUV 312-906)
- Prüfdatum & nächster Prüftermin (max. 12 Monate später)
- Anschlagpunkt-Identifikation: Nummer (AP-01, AP-02), Hersteller, Typ
- Prüfergebnis: „In Ordnung" / „Mangel" / „Gesperrt"
- Mängel (falls vorhanden): Beschreibung, Schweregrad, Maßnahmen
- Fotos: Zustand nach Prüfung (insbesondere bei Mängeln)
Wichtig: Fristen-Management
Viele Betriebe vergessen die jährliche Prüfung – mit fatalen Folgen bei Unfällen. SafePoint795 erinnert Sie automatisch an den nächsten Prüftermin per E-Mail.
Haftungsrisiko ohne Dokumentation
Ohne normgerechte Dokumentation drohen bei Unfällen erhebliche rechtliche Konsequenzen:
1. Persönliche Haftung
Der verantwortliche Monteur und der Geschäftsführer des Betriebs haften persönlich bei Unfällen, wenn:
- Keine Dokumentation vorhanden ist
- Montage fehlerhaft war (nachweisbar durch Fotos)
- Prüffristen nicht eingehalten wurden
2. Regress durch Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft zahlt zwar bei Arbeitsunfällen, kann aber Regressforderungen gegen den Betrieb stellen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt (z.B. fehlende Dokumentation).
3. Strafrechtliche Konsequenzen
Bei schweren Unfällen mit Todesfolge oder bleibenden Schäden:
- § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre)
- § 222 StGB Fahrlässige Tötung (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre)
4. Versicherungsschutz gefährdet
Die Betriebshaftpflichtversicherung kann Leistung verweigern, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde (z.B. bewusst keine Dokumentation erstellt).
Praxis-Fall (anonymisiert):
Dachdecker-Betrieb montiert 12 Anschlagpunkte, erstellt keine Dokumentation („kostet zu viel Zeit"). 3 Jahre später: Unfall mit Todesfolge (Anschlagpunkt riss aus). Ermittlung ergibt: Falsche Schrauben, zu kurz für Sparrendicke. Betrieb kann nicht nachweisen, korrekt montiert zu haben → Regress der BG: 450.000 €, strafrechtliche Verurteilung des GF.
Word/Excel vs. Software: Was ist besser?
Viele Betriebe nutzen heute noch Word/Excel für die Dokumentation. Das funktioniert grundsätzlich, hat aber erhebliche Nachteile:
| Kriterium | Word/Excel | SafePoint795 |
|---|---|---|
| Zeitaufwand pro Projekt | 30-60 Min | 5 Min |
| Pflichtfelder vergessen? | Häufig (keine Prüfung) | Unmöglich (System prüft) |
| Foto-Verwaltung | Manuell einfügen, Chaos | Upload, automatisch zugeordnet |
| Fristen-Management | Manuell (oft vergessen) | Automatische E-Mail-Reminder |
| Skalierbarkeit | Ordner-Chaos ab 20+ Projekten | Unbegrenzte Projekte, Suche |
| Kosten | 0 € (aber hoher Zeitaufwand) | 49 €/Monat (spart 20+ Std/Monat) |
Fazit: Für 1-2 Projekte/Jahr ist Excel ausreichend. Ab 5+ Projekten/Jahr spart Software wie SafePoint795 795 erheblich Zeit und reduziert Fehlerrisiko.
SafePoint795: Normgerechte Dokumentation in 5 Minuten
SafePoint795 ist die erste herstellerunabhängige Software für Anschlagpunkt-Dokumentation nach DIN EN 795 & DGUV 201-056.
So funktioniert's
- Projekt anlegen: Objekt-Daten eingeben (Adresse, Gebäude)
- Anschlagpunkte erfassen: Typ, Hersteller, Untergrund, Fotos hochladen
- System führt durch Pflichtfelder: Kein Vergessen von wichtigen Angaben
- PDF exportieren: Montageprotokoll & Prüfprotokoll druckfertig
- Automatische Fristen-Reminders: E-Mail vor nächster Jahresprüfung
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Häufige Fragen zur Anschlagpunkt-Dokumentation
Muss jeder Anschlagpunkt dokumentiert werden?
Ja, nach DGUV Information 201-056 besteht für jeden montierten Anschlagpunkt nach DIN EN 795 eine Dokumentationspflicht. Diese umfasst Montageprotokoll und jährliches Prüfprotokoll.
Was passiert ohne Dokumentation bei einem Unfall?
Ohne normgerechte Dokumentation drohen persönliche Haftungsrisiken für Monteur und Betrieb, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen (§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung).
Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?
Die Dokumentation muss mindestens für die Lebensdauer des Anschlagpunkts aufbewahrt werden (typisch 10-20 Jahre). Kopien müssen am Gebäude hinterlegt werden.
Wer ist für die Dokumentation verantwortlich?
Der montierende Betrieb (Dachdecker, Metallbauer) ist verantwortlich für das Montageprotokoll. Die jährliche Prüfdokumentation erstellt die sachkundige Person, die die Prüfung durchführt.
Kann ich Word/Excel für die Dokumentation nutzen?
Ja, aber: Word/Excel ist fehleranfällig (vergessene Pflichtfelder), zeitaufwändig und unübersichtlich bei vielen Projekten. Software wie SafePoint795 führt durch alle Pflichtfelder und spart 80% der Zeit.