Prüfung von Anschlagpunkten: Wer, wann und wie oft?
Der complete Leitfaden: Wer muss prüfen, wie oft, mit welcher Qualifikation — und was muss im Prüfprotokoll stehen? Alle Rechtsgrundlagen, Prüfarten und Pflichtinhalte kompakt erklärt.
Was ist die Prüfung von Anschlagpunkten?
Anschlagpunkte sind sicherheitskritische Einrichtungen, die bei einem Absturz eine Sturzlast von bis zu 12 kN (ca. 1,2 Tonnen) standhalten müssen. Die regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass Anschlagpunkte über ihre gesamte Lebensdauer sicher funktionieren.
Warum ist die regelmäßige Prüfung wichtig?
Im Laufe der Zeit können Anschlagpunkte durch verschiedene Faktoren an Tragfähigkeit verlieren:
- Korrosion: Witterungseinflüsse — Regen, Schnee, Salzluft — greifen Metall an
- Mechanische Belastung: Stöße, Vibrationen, thermische Ausdehnung
- UV-Strahlung: Kunststoffkomponenten (z.B. Seilsysteme) werden spröde
- Veränderungen am Dach: Neueindeckung, PV-Anlagen, Dachdurchbrüche verändern die Statik
- Nutzerlast: Jeder abgefangene Absturz belastet den Anschlagpunkt stark
Welche Normen und Vorschriften regeln die Prüfung?
- BetrSichV § 14: Betriebssicherheitsverordnung — schreibt regelmäßige Prüfung von Anschlageinrichtungen vor
- DGUV Information 201-056: konkretisiert die Anforderungen für Betrieb, Prüfung und Dokumentation von PSA gegen Absturz
- DIN EN 795: Defines five types of anchor devices (A–E) and their testing requirements
- TRBS 1203: Defines the qualified person requirements for periodic inspection
Verantwortung liegt beim Betreiber
Gebäudeeigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, Industriebetriebe und Facility Manager tragen die Verantwortung für den sicheren Zustand ihrer Anschlagpunkte. Bei Unfällen wegen unterlassener oder abgelaufener Prüfung droht dem Betreiber persönliche Haftung.
Die 4 Prüfarten im Überblick
Die Prüfung von Anschlagpunkten folgt einem klaren Zyklus aus vier verschiedenen Prüfarten. Jede Art hat einen eigenen Zeitpunkt, eigenen Umfang und eigene Anforderungen an die qualifizierte Person.
Erstprüfung
Jeder Anschlagpunkt muss vor der ersten Nutzung durch eine befähigte Person geprüft werden. Diese Erstprüfung dokumentiert den Ausgangszustand.
Wiederkehrende Prüfung
Mindestens einmal pro Jahr müssen Anschlagpunkte durch eine befähigte Person geprüft werden. Das Intervall kann bei intensiver Nutzung oder aggressiver Umgebung kürzer sein.
Außerordentliche Prüfung
Nach einem Absturz, bei sichtbaren Beschädigungen, nach Bränden oder Sturmschäden ist sofort eine Prüfung fällig. Durch einen Sturz beanspruchte PSA gegen Absturz ist bis zur Zustimmung einer sachkundigen Person der Benutzung zu entziehen (DGUV Regel 112-198).
Sichtkontrolle
Der Nutzer selbst führt vor jeder Nutzung eine kurze Sichtkontrolle durch. Ziel: Offensichtliche Schäden sofort erkennen.
Kürzere Intervalle können erforderlich sein
In folgenden Fällen sollte das Prüfintervall verkürzt werden:
- Intensive Nutzung: Bei täglichem Einsatz auf Industriedächern
- Aggressive Umgebung: Salzluft an Küstenstandorten, Chemikalien in Industrieumgebungen
- Herstellerempfehlung: Manche Hersteller fordern kürzere Intervalle (z.B. bei Seilsystemen 6 Monate)
Wer darf Anschlagpunkte prüfen?
Die wiederkehrende Prüfung darf ausschließlich eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchführen — keine Laien, keine ungeschulten Mitarbeiter.
Qualifikationsanforderungen nach TRBS 1203
- Einschlägige Berufsausbildung: z.B. Dachdecker, Metallbauer, Gerüstbauer oder vergleichbare technische Berufe
- Berufserfahrung: Mindestens 1 Jahr praktische Erfahrung mit Anschlageinrichtungen
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Regelmäßige praktische Arbeit mit Anschlageinrichtungen
Sachkundelehrgang — BG BAU, IFA, FISAT
Zusätzlich zur Berufsausbildung wird ein anerkannter Sachkundelehrgang empfohlen oder gefordert. Anbieter:
- BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
- IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV)
- FISAT (Fachverband für IS-Ausrüstung und Taktik)
- Private Anbieter (z.B. Skylotec Academy)
Sachkundiger vs. Sachverständiger vs. Befähigte Person
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Befähigte Person | Gesetzlich definierter Begriff (TRBS 1203): Person mit Ausbildung, Erfahrung und aktueller Fachkunde für die Prüfaufgabe |
| Sachkundiger | Branchenbegriff für befähigte Person mit zusätzlicher Schulung für Anschlageinrichtungen |
| Sachverständiger | Für besonderen Prüfungen (z.B. nach Sturzlast) oder bei komplexen Systemen; oft öffentlich bestellt und vereidigt |
Der vollständige Prüfablauf
Eine normgerechte Prüfung umfasst vier Bereiche: Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Kennzeichnungsprüfung und Prüfung der Umgebung. Dazu kommt die Dokumentation.
12-Punkte-Checkliste für die Jahresprüfung
- 1Standort und Bezeichnung des Anschlagpunkts erfassen
- 2Typ nach DIN EN 795 (A–E) identifizieren
- 3Herstellerangaben und Baujahr prüfen
- 4Sichtprüfung: Korrosion, Risse, Deformationen, Beschichtung
- 5Funktionsprüfung: Sicherungsmechanismen, bewegliche Teile
- 6Kennzeichnung prüfen: CE-Zeichen, Typ, Hersteller, max. Nutzeranzahl
- 7Umgebung prüfen: Tragebauwerk, Befestigungsbereich, Dachzustand
- 8Drehmoment der Befestigungsmittel prüfen (falls zugänglich)
- 9Bei Seilsystemen (Typ C): Seilvorspannung und Umlenkrollen prüfen
- 10Vorhandene Dokumentation prüfen (Montageprotokoll, letzte Prüfung)
- 11Prüfergebnis dokumentieren: In Ordnung / Mangel / Sperrung
- 12Datum der nächsten Prüfung festlegen (max. 12 Monate)
Prüfumfang je nach Typ (A–E)
| Typ | Bezeichnung | Prüfbesonderheiten |
|---|---|---|
| A | Ortsfeste Einzelanschlagpunkte | Sichtprüfung + Drehmomentprüfung der Befestigung |
| B | Mobile Anschlagpunkte | Ballast vollständig, Verriegelungen funktionsfähig |
| C | Horizontale Seilsicherungssysteme | Seilvorspannung, Durchhang, Umlenkrollen, Energieabsorber |
| E | Gewichtsverankerungen für Flachdächer | Ballast vollständig, Beschädigungen der Dachhaut |
Typische Mängel und wie man sie erkennt
- Korrosion: Rostbildung, Lochfraß — besonders an Schweißnähten; vollkorrodiert = sofort sperren
- Risse: Im Metall, an Schweißnähten oder Gewinden — mit bloßem Auge oder Lupe erkennen
- Deformationen: Verbogene Ösen, verzogene Platten — nicht mehrfach belastbar
- Gelockerte Befestigung: Händisches Rütteln zeigt Lockerung — Nachziehen oder Sperrung
- Fehlende/unlesbare Kennzeichnung: CE, Typenschild, Hersteller nicht mehr lesbar — Identifikation nicht möglich = Sperrung
Prüfprotokoll — Pflichtinhalte und Aufbewahrung
Nach jeder Prüfung muss ein schriftliches Prüfprotokoll erstellt werden. Das Montageprotokoll ist die erste und wichtigste Dokumentation im Lebenszyklus eines Anschlagpunkts — die wiederkehrende Prüfung baut darauf auf.
Die 12 Pflichtinhalte nach DGUV 201-056
- 1Standort und Bezeichnung des Anschlagpunkts
- 2Typ nach DIN EN 795 (A, B, C, D oder E)
- 3Herstellerangaben und Baujahr
- 4Datum der Prüfung
- 5Name und Qualifikation der prüfenden Person
- 6Prüfumfang (was wurde geprüft)
- 7Ergebnis (mängelfrei / Mangel / Sperrung)
- 8Festgestellte Mängel mit Beschreibung und Schweregrad
- 9Empfohlene Maßnahmen und Fristen
- 10Datum der nächsten Prüfung
- 11Unterschrift der prüfenden Person
- 12Foto-Dokumentation (insbesondere bei Mängeln)
Aufbewahrung nach BetrSichV: mindestens bis zur nächsten Prüfung
DGUV Regel 112-198 und DGUV Information 201-056 nennen keine feste Aufbewahrungsfrist. Für Prüfungen von Arbeitsmitteln verlangt § 14 Abs. 7 BetrSichV, das Ergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren; die Aufzeichnung darf elektronisch erfolgen. Wer die Prüfhistorie eines Anschlagpunkts lückenlos nachweisen will, bewahrt alle Protokolle über die gesamte Nutzungsdauer auf.
Papier oder digital?
Papier hat den Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit vor Ort, geht jedoch leicht verloren und lässt sich schwer durchsuchen. Digitale Dokumentation mit SafePoint795 ist jederzeit abrufbar — inklusive automatischer Fristenerinnerung per E-Mail.
Tipp: Prüfprotokoll-Vorlage nutzen
Mit SafePoint795 erstellen Sie Prüfprotokolle inklusive aller 12 Pflichtinhalte, Foto-Upload und digitaler Signatur.
Kostenlose Vorlage herunterladen →Typische Fehler bei der Anschlagpunkt-Prüfung
Die Praxis zeigt immer wiederkehrende Fehler, die zu Sicherheitslücken und Haftungsrisiken führen:
- Keine schriftliche Dokumentation: Mündliche Zusagen oder杀掉 Notizen reichen nicht aus — bei Unfällen gibt es keinen Nachweis
- Falsche Prüffristen: 12-Monats-Intervall gilt als Maximum, nicht als Empfehlung — bei aggressiver Umgebung kürzer planen
- Keine Prüfung nach besonderen Ereignissen: Nach Sturz, Sturm oder Beschädigung wird die außerordentliche Prüfung häufig vergessen
- Fehlende Nachverfolgung von Mängeln: Ein dokumentierter Mangel ohne Fristsetzung und Kontrolle führt zu schwebenden Sicherheitslücken
- Verlängerte Intervalle ohne Gefährdungsbeurteilung:Über 12 Monate ohne schriftliche Begründung ist ein Verstoß gegen BetrSichV
Mehr dazu in unserem Ratgeber: 10 häufigste Fehler bei der Anschlagpunkt-Prüfung.
Prüffristen-Management — Fristen im Blick behalten
Das größte Problem in der Praxis: Vergessene Prüffristen. Abgelaufene Prüffristen bedeuten: Der Anschlagpunkt darf nicht mehr genutzt werden.
Automatische Fristenerinnerung mit SafePoint795
- 4 Wochen vor Ablauf: Erste Erinnerung („Prüfung für AP-01 bis AP-12 in 4 Wochen fällig")
- 1 Woche vor Ablauf: Dringende Erinnerung
- Nach Ablauf: Warnung („ÜBERFÄLLIG: Prüfung sofort durchführen!")
Kosten für Prüfung und Wartung — Richtwerte 2026
| Anschlagpunkt-Typ | Kosten pro Einheit |
|---|---|
| Typ A/B (Einzelpunkte) | 40–90 € inkl. Protokoll |
| Typ C (Seilsysteme) | 150–400 € Pauschal je Seilstrang |
| Typ D (Schienensysteme) | 150–400 € Pauschal |
| Anfahrt | 50–100 € (oft ab 10+ Punkten inklusive) |
* Richtwerte sind orientierend und können je nach Region, Anbieter und Anzahl der Anschlagpunkte abweichen.
Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss ein Anschlagpunkt geprüft werden?
Mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person nach TRBS 1203. Bei intensiver Nutzung, salzhaltiger Umgebung oder aggression chemischer Stoffe können kürzere Intervalle erforderlich sein — auch unter 12 Monaten.
Wer ist die befähigte Person für Anschlagpunkte?
Eine befähigte Person nach TRBS 1203 muss einschlägige Berufsausbildung (z.B. Dachdecker, Metallbauer, Gerüstbauer), mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit Anschlageinrichtungen und zeitnahe berufliche Tätigkeit nachweisen. Zusätzlich wird ein Sachkundelehrgang (z.B. bei BG BAU, IFA oder FISAT) empfohlen.
Was kostet die jährliche Prüfung?
Richtwerte 2026: Typ A/B (Einzelpunkte) ca. 40–90 € pro Punkt inkl. Protokoll. Typ C (Seilsysteme) oft Pauschalpreis je Seilstrang zwischen 150–400 €. Bei größeren Dächern mit vielen Anschlagpunkten oft Pauschalpreise verhandelbar.
Was passiert, wenn die Prüffrist abgelaufen ist?
Ein Anschlagpunkt mit abgelaufener Prüffrist darf nicht mehr genutzt werden — es handelt sich um einen Arbeitsschutzverstoß. Bei Unfällen drohen Haftungsrisiken für den Betreiber. SafePoint795 erinnert automatisch 4 Wochen und 1 Woche vor Ablauf.
Muss ich nach jedem Sturz prüfen lassen?
Ja. Durch einen Sturz beanspruchte PSA gegen Absturz – dazu zählen auch temporäre Anschlageinrichtungen – ist nach DGUV Regel 112-198 (Abschn. 8.1.7) der Benutzung zu entziehen, bis eine sachkundige Person der weiteren Benutzung zugestimmt hat. Eine fest montierte Anschlageinrichtung gilt nach einem Sturz als belastet (DGUV Regel 112-199, Abschn. 8.8); vor der weiteren Nutzung sind die Herstellerangaben zur Weiterverwendung zu beachten.
Wie lange muss das Prüfprotokoll aufbewahrt werden?
DGUV Regel 112-198 und DGUV Information 201-056 nennen keine feste Aufbewahrungsfrist. Für Prüfungen von Arbeitsmitteln verlangt § 14 Abs. 7 BetrSichV, das Ergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren; die Aufzeichnung darf elektronisch erfolgen. Wer die Prüfhistorie eines Anschlagpunkts lückenlos nachweisen will, bewahrt alle Protokolle über die gesamte Nutzungsdauer auf. Mit SafePoint795 bleiben die Protokolle jederzeit abrufbar.