Wichtige Änderungen

Neue DGUV-Anforderungen 2024: Was sich ändert

Die DGUV hat ihre Vorschriften für Anschlageinrichtungen aktualisiert. Erfahren Sie, welche neuen Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Qualifikation gelten – und was Sie als Betreiber oder Prüfer jetzt tun müssen.

7 Min. LesezeitAktualisiert: 15. Dezember 2024Handlungsbedarf für Betreiber

Überblick: Was ist neu?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Vorschriften für Anschlageinrichtungen aktualisiert. Die Änderungen betreffen vor allem die DGUV Regel 112-198 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und die DGUV Information 201-056 ("Prüfung von Anschlageinrichtungen").

Die neuen Anforderungen zielen auf höhere Sicherheitsstandards, bessere Nachvollziehbarkeit und professionellere Dokumentation ab. Für Betreiber und Prüfer bedeutet das: Anpassungsbedarf in Prozessen und Dokumentation.

Wichtig für Betreiber:

Die meisten Änderungen betreffen Prüfung und Dokumentation. Sie müssen nicht zwingend Ihre bestehenden Anschlagpunkte ersetzen – aber Ihre Dokumentation und Prüfprozesse sollten Sie zeitnah an die neuen Empfehlungen anpassen.

Die 5 wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  1. 1. Erweiterte Dokumentationspflichten – detailliertere Angaben erforderlich
  2. 2. Fotodokumentation dringend empfohlen – als Beweismittel im Schadensfall
  3. 3. Höhere Qualifikationsanforderungen für sachkundige Personen
  4. 4. Verschärfte Prüfkriterien – genauere Prüfung von Untergrund und Befestigung
  5. 5. Eindeutige Kennzeichnung – Anschlagpunkte müssen klar identifizierbar sein

Änderung 1: Erweiterte Dokumentationspflichten

Die DGUV Information 201-056 fordert nun detailliertere Angaben in Prüf- und Montageprotokollen. Ziel ist eine lückenlose Nachvollziehbarkeit über den gesamten Lebenszyklus der Anschlageinrichtung.

Neue Pflichtangaben in Prüfprotokollen:

Bisher oft fehlend:

  • Eindeutige Identifikationsnummer
  • GPS-Koordinaten oder Lageplan
  • Prüfmethode und verwendete Prüfmittel
  • Qualifikationsnachweis des Prüfers (Zertifikat)

Jetzt verpflichtend:

  • Beschreibung festgestellter Mängel (Detail)
  • Klare Bewertung der Nutzbarkeit
  • Maßnahmen und Fristen bei Mängeln
  • Verweis auf Montageprotokoll

Was Sie jetzt tun sollten:

  • ✓ Prüfen Sie Ihre bisherigen Protokollvorlagen auf Vollständigkeit
  • ✓ Ergänzen Sie fehlende Pflichtfelder (ID, Lageplan, Qualifikation)
  • ✓ Stellen Sie sicher, dass alle Anschlagpunkte eindeutig identifizierbar sind (z.B. QR-Codes)
  • ✓ Nutzen Sie digitale Lösungen wie SafePoint795, die alle Pflichtfelder automatisch abfragen

Änderung 2: Fotodokumentation dringend empfohlen

Die DGUV Information 201-056 empfiehlt nun ausdrücklich die fotografische Dokumentation von Anschlageinrichtungen. Dies war bisher optional, wird aber im Schadensfall als wichtiges Beweismittel immer bedeutender.

Diese Fotos sollten Sie machen:

  • 1.Gesamtansicht: Anschlageinrichtung mit Umgebung
  • 2.Typenschild: Mit Seriennummer und CE-Kennzeichnung
  • 3.Befestigungspunkte: Untergrund und Verankerung
  • 4.Mängel: Alle festgestellten Schäden im Detail
  • 5.Besonderheiten: Z.B. schwierige Montagesituation

Rechtliche Bedeutung: Im Schadensfall müssen Sie beweisen, dass Sie ordnungsgemäß geprüft haben. Fotos sind der stärkste Beweis. Mehrere Gerichtsurteile haben die Bedeutung der Fotodokumentation bereits unterstrichen.

Achtung bei Papier-Dokumentation:

Fotos nachträglich zu Papierprotokollen zuzuordnen ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Digitale Lösungen wie SafePoint795 verknüpfen Fotos automatisch mit dem richtigen Anschlagpunkt und archivieren sie revisionssicher.

Änderung 3: Höhere Qualifikationsanforderungen

Die Anforderungen an sachkundige Personen wurden konkretisiert. Wer Anschlageinrichtungen prüfen möchte, muss nachweisbare Qualifikationen mitbringen.

Aktualisierte Anforderungen an sachkundige Personen:

Fachliche Ausbildung:

Abgeschlossene Berufsausbildung im relevanten Bereich (z.B. Metallbauer, Schlosser, Dachdecker, Bauingenieur)

Theoretische Kenntnisse:

Fundiertes Wissen über DIN EN 795, DGUV-Vorschriften, Prüfmethoden und Schadenserkennung

Praktische Erfahrung:

Mindestens 2 Jahre praktische Tätigkeit mit Anschlageinrichtungen (Montage, Wartung oder Prüfung)

Schulung/Zertifizierung:

Nachweisbare Schulung zur sachkundigen Person durch anerkannte Bildungsträger (empfohlen, teilweise gefordert)

Fortbildung (NEU):

Regelmäßige Weiterbildung wird nun explizit empfohlen (mindestens alle 3 Jahre). Hintergrund sind die fortlaufenden Änderungen in Normen und Vorschriften.

Was Sie jetzt tun sollten:

  • ✓ Prüfen Sie die Qualifikation Ihrer Prüfer (Zeugnisse, Zertifikate)
  • ✓ Dokumentieren Sie die Qualifikationsnachweise systematisch
  • ✓ Planen Sie regelmäßige Fortbildungen (alle 3 Jahre)
  • ✓ Bei neuen Prüfern: Schulung durch anerkannte Bildungsträger
  • ✓ Nachweis der Qualifikation in jedem Prüfprotokoll (z.B. Zertifikatsnummer)

Änderung 4: Verschärfte Prüfkriterien

Die DGUV Regel 112-198 konkretisiert die Prüfkriterien. Besonders die Prüfung von Untergrund und Befestigungselementen wird nun detaillierter beschrieben.

Diese Punkte müssen nun explizit geprüft werden:

Untergrund/Befestigungsgrund:

  • • Risse im Beton oder Mauerwerk
  • • Ausbrüche rund um die Verankerung
  • • Feuchtigkeit oder Verwitterung
  • • Tragfähigkeit (besonders bei alten Gebäuden)
  • • Korrosion an einbetonierten Teilen

Befestigungselemente:

  • • Korrosion an Schrauben/Dübeln
  • • Festsitz (Handfestigkeit prüfen)
  • • Vollständigkeit (alle Schrauben vorhanden?)
  • • Anzugsdrehmoment (bei kritischen Verbindungen)

Anschlageinrichtung selbst:

  • • Mikro-Risse (auch unter Last betrachten)
  • • Verformungen (plastische Verformung = Austausch)
  • • Verschleiß an beweglichen Teilen
  • • Funktionsprüfung (z.B. bei Seilsystemen)
  • • Lesbarkeit der Kennzeichnung/Typenschilder

Häufiger Fehler:

Viele Prüfer konzentrieren sich nur auf die Anschlageinrichtung selbst und vernachlässigen den Untergrund. Dabei sind Befestigungsmängel eine der häufigsten Unfallursachen. Prüfen Sie immer auch den Untergrund sorgfältig!

Änderung 5: Eindeutige Kennzeichnung erforderlich

Jede Anschlageinrichtung muss nun eindeutig identifizierbar sein. Ziel ist eine lückenlose Zuordnung zwischen physischem Anschlagpunkt und Dokumentation.

Anforderungen an die Kennzeichnung:

  • Eindeutige ID: Jeder Anschlagpunkt erhält eine eindeutige Nummer (z.B. AP-001, AP-002, ...)
  • Dauerhaft: Kennzeichnung muss witterungsbeständig und dauerhaft lesbar sein
  • Sichtbar: Kennzeichnung muss vom Boden aus erkennbar sein (z.B. farblich markiert)
  • Nächste Prüffrist: Hinweis auf nächstes Prüfdatum direkt am Anschlagpunkt empfohlen

Best Practice: QR-Code-Kennzeichnung

Moderne Systeme wie SafePoint795 nutzen QR-Codes zur Kennzeichnung. Vorteile:

  • ✓ QR-Code enthält eindeutige ID und führt direkt zur Dokumentation
  • ✓ Mit Smartphone scannen → sofort alle Infos und Prüfhistorie abrufbar
  • ✓ Prüfung kann direkt über gescannten QR-Code gestartet werden
  • ✓ Keine Verwechslungsgefahr, keine manuellen Fehler
  • ✓ Witterungsbeständige Etiketten halten jahrelang (UV-fest, wasserfest)

Checkliste: So setzen Sie die neuen Anforderungen um

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihre Dokumentation und Prozesse an die neuen DGUV-Anforderungen anzupassen:

☐ Dokumentation prüfen und erweitern

  • ☐ Prüfprotokollvorlage mit allen neuen Pflichtfeldern aktualisieren
  • ☐ Fotodokumentation in Prozess integrieren (mind. 5 Fotos pro AP)
  • ☐ Eindeutige ID-Vergabe für alle Anschlagpunkte einführen
  • ☐ Digitale Lösung evaluieren (z.B. SafePoint795) für effiziente Umsetzung

☐ Qualifikation der Prüfer sicherstellen

  • ☐ Qualifikationsnachweise aller Prüfer zusammenstellen und dokumentieren
  • ☐ Fortbildungsplan erstellen (alle 3 Jahre)
  • ☐ Bei Bedarf: Schulung zur sachkundigen Person organisieren
  • ☐ Zertifikatsnummer in allen künftigen Prüfprotokollen vermerken

☐ Anschlagpunkte kennzeichnen

  • ☐ Eindeutige ID-Nummer für jeden Anschlagpunkt vergeben
  • ☐ Witterungsbeständige Etiketten anbringen (z.B. QR-Codes)
  • ☐ Lageplan erstellen (oder GPS-Koordinaten erfassen)
  • ☐ Optional: Nächste Prüffrist direkt am Anschlagpunkt vermerken

☐ Prüfprozess anpassen

  • ☐ Checkliste mit erweiterten Prüfkriterien erstellen
  • ☐ Besonderes Augenmerk auf Untergrund-Prüfung legen
  • ☐ Prüfmethode und verwendete Prüfmittel dokumentieren
  • ☐ Bei Mängeln: Klare Handlungsempfehlung und Fristen festlegen

☐ Archivierung optimieren

  • ☐ Archivierungssystem auf Revisionssicherheit prüfen
  • ☐ Änderungshistorie nachvollziehbar gestalten
  • ☐ Backup-Strategie festlegen (Cloud oder lokales Backup)
  • ☐ Zugriff auf Altdaten sicherstellen (mind. 10 Jahre)

Häufig gestellte Fragen

Sind die neuen DGUV-Anforderungen bereits verpflichtend?

Die DGUV Regel 112-198 und DGUV Information 201-056 sind rechtlich nicht direkt bindend, gelten aber als Stand der Technik. Im Schadensfall werden sie als Maßstab herangezogen. Die Umsetzung der neuen Empfehlungen ist daher dringend zu empfehlen und wird von Berufsgenossenschaften erwartet.

Muss ich alte Anschlagpunkte neu dokumentieren?

Bestehende Anschlagpunkte müssen nicht zwingend vollständig neu dokumentiert werden. Bei der nächsten Prüfung sollten Sie jedoch die neuen Anforderungen (z.B. Fotodokumentation, erweiterte Angaben) umsetzen und die Dokumentation entsprechend ergänzen.

Gelten die neuen Qualifikationsanforderungen sofort?

Die verschärften Anforderungen an sachkundige Personen gelten als Empfehlung. Bestandsprüfer haben in der Regel eine Übergangsfrist, sollten sich aber zeitnah fortbilden. Neue Prüfer müssen die aktuellen Anforderungen von Anfang an erfüllen.

Was droht bei Nicht-Einhaltung der neuen Anforderungen?

Bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Gewerbeaufsicht können Mängel festgestellt und Nachbesserungen gefordert werden. Im Schadensfall kann Nicht-Einhaltung zu Haftungsfragen führen und den Versicherungsschutz gefährden. Zudem sind Bußgelder möglich.

Wo finde ich die offiziellen Dokumente?

Die DGUV Regel 112-198 und DGUV Information 201-056 sind kostenlos auf der Website der DGUV (publikationen.dguv.de) verfügbar. Auch die DIN EN 795 kann beim Beuth Verlag erworben werden. SafePoint795 berücksichtigt alle aktuellen Anforderungen automatisch.

Fazit

Die neuen DGUV-Anforderungen 2024 bringen mehr Aufwand bei der Dokumentation – aber auch mehr Sicherheit und Rechtssicherheit. Betreiber und Prüfer sollten die Änderungen zeitnah umsetzen, um im Schadensfall abgesichert zu sein und bei Kontrollen keine Probleme zu bekommen.

Die gute Nachricht: Mit modernen digitalen Lösungen wie SafePoint795 795 lassen sich alle neuen Anforderungen automatisch erfüllen – ohne Mehraufwand. Pflichtfelder, Fotodokumentation, QR-Code-IDs und revisionssichere Archivierung sind bereits integriert.

Wer jetzt handelt und seine Prozesse anpasst, ist für die Zukunft gut aufgestellt – und spart sich später teure Nachrüstungen oder Probleme bei Kontrollen.

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