Muster Prüfprotokoll PSA gegen Absturz: Excel-Vorlage Feld für Feld
Wer die Prüfung seiner Absturzsicherung festhalten will, braucht ein Protokoll, das je Einrichtung Kennung, Befund, Ergebnis und Folgetermin enthält. Diese Seite erklärt eine kostenlose Excel-Vorlage dafür, wie sie aufgebaut ist und wie man sie ausfüllt. Sie gilt für Anschlageinrichtungen, den am Bauwerk befestigten Teil der PSA gegen Absturz.
Was die Vorlage abdeckt und was nicht
Zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gehören mehrere Bestandteile: Ein Arbeitsplatzpositionierungssystem besteht zum Beispiel aus Anschlageinrichtung, Verbindungsmittel mit Längeneinstellvorrichtung und Halte- bzw. Auffanggurt; ein Auffangsystem enthält zusätzlich einen Falldämpfer (DGUV Regel 112-198, Abschnitt 5). Die Excel-Vorlage ist ein Prüfprotokoll für den ersten dieser Bestandteile, die Anschlageinrichtung nach EN 795, mit Auswahl für Typ A bis E.
- Abgedeckt: wiederkehrende Prüfung von Anschlageinrichtungen mit Sichtprüfung, Korrosion, Verformung, Befestigung, Kennzeichnung, Funktionsprüfung, Gesamtergebnis und Folgetermin.
- Nicht abgedeckt: Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte. Deren Prüfpunkte legt der Hersteller in der Gebrauchsanleitung fest; für Höhensicherungsgeräte siehe Höhensicherungsgeräte prüfen.
Was zur Prüfung von PSA gegen Absturz belegt ist
Der Normtext von EN 795 ist kostenpflichtig und wird hier nicht wiedergegeben. Die folgenden Punkte stammen aus den frei zugänglichen DGUV-Schriften.
| Vorgabe | Fundstelle |
|---|---|
| PSA gegen Absturz ist nach Herstellerangaben und Einsatzbedingungen nach Bedarf, mindestens alle 12 Monate, durch eine sachkundige Person auf einwandfreien Zustand prüfen zu lassen. | DGUV Regel 112-198, Abschnitt 10.3.2 |
| Sachkundig sind Personen mit fachlicher Ausbildung und Erfahrung auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz. Grundlage der Qualifizierung ist der DGUV Grundsatz 312-906. | DGUV Regel 112-198, Abschnitt 10.3.2; DGUV Grundsatz 312-906 |
| Festgestellte Mängel sind dem Verantwortlichen zu melden; Arbeiten mit mangelhaften Ausrüstungen im absturzgefährdeten Bereich sind einzustellen. | DGUV Regel 112-198, Abschnitt 10.3 |
| Vor der Benutzung einer Anschlageinrichtung ist unter anderem das Protokoll der letzten Prüfung zu beachten; vor jedem Gebrauch erfolgt eine Sichtkontrolle. | DGUV Information 201-056, Abschnitt 8.2 |
| Die Regeln enthalten Muster zur Dokumentation der Prüfung. | DGUV Regel 112-198, Anhang 3; DGUV Regel 112-199, Anhang 3 |
Fristen im Detail, auch die Abgrenzung zur Herstellerangabe, stehen auf der Seite Prüffristen für Anschlagpunkte.
Aufbau der Vorlage: Feld für Feld
Die Arbeitsmappe hat zwei Blätter: das Protokoll mit Kopfzeilen und Tabelle (Platz für 25 Anschlageinrichtungen, eine Beispielzeile ist vorausgefüllt) und ein Hinweisblatt mit den Typen A bis E, der Prüfpflicht und typischen Kriterien der Sichtprüfung. Mit Sternchen markierte Felder sind Pflichtfelder.
| Feld | Was eingetragen wird | Ausfüllhinweis |
|---|---|---|
| Objekt / Bauvorhaben * | Wo die geprüften Anschlageinrichtungen sitzen. | Adresse und Gebäude bzw. Dachbereich eintragen, damit das Protokoll später dem Standort zuzuordnen ist. |
| Befähigte Person / Sachkundiger * | Wer die Prüfung durchgeführt hat. | Name der prüfenden Person; die Qualifikation (Schulung, Herstellerfreigabe) gehört in die Prüfunterlagen. |
| Prüfdatum * / Nächste Prüfung * | Stichtag der Prüfung und Termin der nächsten. | Der Folgetermin richtet sich nach der Herstellerangabe und den Einsatzbedingungen, spätestens nach 12 Monaten (DGUV Regel 112-198, Abschnitt 10.3.2). |
| Anschlageinrichtung-ID * | Eindeutige Kennung je Anschlageinrichtung. | Dieselbe ID verwenden wie im Montageprotokoll und auf der Kennzeichnung vor Ort, sonst lässt sich die Prüfhistorie nicht verfolgen. |
| Typ (EN 795) * | Bauart der Anschlageinrichtung (Typ A bis E, Auswahlliste). | Der Typ steht in der Kennzeichnung oder den Herstellerunterlagen; ist er nicht ermittelbar, in „Mängel / Bemerkung“ vermerken. |
| Sichtprüfung * (i.O. / n.i.O.) | Gesamteindruck der Sichtkontrolle. | n.i.O. setzen, sobald einer der Einzelpunkte darunter (Korrosion bis Funktion) auffällig ist. |
| Korrosion, Verformung (keine / gering / erheblich) | Zustand von Anschlagpunkt und Befestigung. | Die Abstufung „gering“ ist eine Einschätzung der prüfenden Person; wann eine Einrichtung außer Betrieb zu nehmen ist, legt die Gebrauchsanleitung des Herstellers fest. |
| Befestigung fest, Kennzeichnung vorhanden (ja / nein) | Sitz der Befestigung und Lesbarkeit der Kennzeichnung. | Ein „nein“ in einem dieser Felder gehört mit Beschreibung in „Mängel / Bemerkung“. |
| Funktionsprüfung (i.O. / n.i.O.) | Bewegliche Teile, zum Beispiel Läufer bei Seilsystemen. | Hat die Einrichtung keine beweglichen Teile, das Feld leer lassen und das in „Mängel / Bemerkung“ vermerken. |
| Gesamtergebnis * (bestanden / nicht bestanden) | Ergebnis je Anschlageinrichtung. | Das Ergebnis folgt aus den Einzelpunkten und den Herstellervorgaben; die Vorlage rechnet es nicht selbst aus. |
| Mängel / Bemerkung | Freitext zu Auffälligkeiten und Maßnahmen. | Mängel melden und die Arbeiten an mangelhafter Ausrüstung im absturzgefährdeten Bereich einstellen (DGUV Regel 112-198, Abschnitt 10.3). |
| Unterschrift | Bestätigung der prüfenden Person je Zeile bzw. am Blatt. | Nach dem Ausdruck oder als Scan unterzeichnen. |
So füllen Sie das Protokoll aus
- Beispielzeile löschen. Die Zeile AP-01 ist ein Muster und gehört nicht in das fertige Protokoll.
- Kopf ausfüllen. Objekt, prüfende Person, Prüfdatum und Folgetermin eintragen.
- Je Anschlageinrichtung eine Zeile. ID und Typ eintragen, dann die Auswahllisten für Sichtprüfung, Korrosion, Verformung, Befestigung, Kennzeichnung und Funktion durchgehen.
- Gesamtergebnis setzen und Mängel beschreiben. Bei „nicht bestanden“ den Mangel und die Maßnahme im Bemerkungsfeld festhalten.
- Unterschreiben und ablegen. Das Protokoll zur Montagedokumentation legen, denn beide gehören zu den Unterlagen, die vor der Benutzung zu beachten sind (DGUV Information 201-056, Abschnitt 8.2). Eine passende Vorlage steht unter Vorlagen.
Die Vorlage ersetzt weder die Gebrauchsanleitung des Herstellers noch die Gefährdungsbeurteilung für Ihr Objekt. Maßgeblich für Prüfumfang und -intervall bleiben die Herstellerangaben.
Häufig gestellte Fragen zum Prüfprotokoll
Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?
Nach DGUV Regel 112-198 (Abschnitt 10.3.2) hat der Unternehmer die PSA gegen Absturz gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung, entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.
Wer darf das Prüfprotokoll ausfüllen?
Die Prüfung nimmt eine sachkundige Person vor. Als sachkundig gelten nach DGUV Regel 112-198 (Abschnitt 10.3.2) Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz und deren bestimmungsgemäßer Benutzung haben. Die Vorlage hält diese Person im Feld „Befähigte Person / Sachkundiger“ fest.
Deckt die Vorlage die gesamte PSA gegen Absturz ab?
Nein. Die Excel-Vorlage ist ein Prüfprotokoll für Anschlageinrichtungen (Typ A bis E nach EN 795), also für den Teil der PSA gegen Absturz, der am Bauwerk befestigt ist. Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer oder Höhensicherungsgeräte haben eigene Prüfpunkte, die der Hersteller in der Gebrauchsanleitung festlegt.
Gibt es ein amtliches Muster für die Dokumentation der Prüfung?
Die DGUV Regel 112-198 enthält im Anhang 3 ein „Muster einer Dokumentation zur PSA“, die DGUV Regel 112-199 im Anhang 3 ein „Muster einer Dokumentation der Prüfung“. Die Excel-Vorlage auf dieser Seite ist ein eigenes Muster und nicht mit diesen Anhängen identisch.
Muss ich das Protokoll vor der Benutzung der Anschlageinrichtung prüfen?
Nach DGUV Information 201-056 (Abschnitt 8.2) ist das Protokoll der letzten Prüfung gemäß den Vorgaben des Herstellers eines der Dokumente, die vor der Benutzung zu beachten sind. Zusätzlich ist vor jedem Gebrauch eine Sichtkontrolle aller Bestandteile durchzuführen.
Quellen
- DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“: Abschnitte 5, 10.3, 10.3.2, Anhang 3
- DGUV Regel 112-199 (Rettung mit Absturzschutzausrüstungen): Anhang 3
- DGUV Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“: Abschnitt 8.2
- DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
Die Seite gibt den Stand der genannten DGUV-Schriften zusammengefasst wieder.